E-Bike-Tuning: Illegal und gefährlich
Geld- oder sogar Freiheitsstrafen drohen
Bremsbeläge von manipulierten E-Bikes können vorzeitig verschleißen
© www.pd-f.de / Kay Tkatzik
Ein Donnerstagvormittag im März am Ludwigsplatz in der Innenstadt von Darmstadt: Ein 36-jähriger E-Bike-Fahrer fällt einer Polizeistreife auf: Der Mann hat sein E-Bike mit drei Akkus sowie einem 1.000-Watt-Motor aufgerüstet. Das Bike wird beschlagnahmt und der Fahrer muss sich einem Strafverfahren stellen. Nach Schätzungen von Polizei und Fachleuten sind fünf bis zehn Prozent der E-Bikes in Deutschland getunt. Das ist nicht nur illegal, sondern auch gefährlich.
Die maximale Geschwindigkeit der Antriebsunterstützung bei Pedelecs liegt bei 25 Kilometern pro Stunde. Danach schaltet sich das System ab. Schnelleres Fahren ist dann einzig durch Muskelkraft möglich. Wer mit Motorunterstützung schneller unterwegs sein möchte, sucht deshalb nach Möglichkeiten, ein paar Stundenkilometer mehr herauszuholen – und findet im Internet leicht passende Angebote. Der Verkauf von Tuning-Sets ist zwar legal, solange der Anbieter darauf hinweist, dass getunte Räder nur auf Privatgelände und nicht im Straßenverkehr gefahren werden dürfen. Doch das ist Augenwischerei, denn wer fährt denn mit einem solchen Bike nur auf einem Privatgelände? Deswegen werden solche Manipulationen doch nicht vorgenommen.
Ein getuntes E-Bike wird zum „Kleinkraftrad“
Wird der Motor beim E-Bike so manipuliert, dass er über die Grenze von 25 Stundenkilometern hinaus beim Fahren unterstützt, wird das E-Bike aus rechtlicher Sicht zu einem Kleinkraftrad – also zu einem ganz anderen Fahrzeugtyp. Das hat Konsequenzen: Man muss eine Betriebserlaubnis sowie eine Versicherung vorlegen und darf mit dem Bike nicht mehr auf Radwegen fahren. Um ein solches Bike zu fahren, benötigt auch man einen Führerschein der Klasse AM und es besteht Helmpflicht. Wird man ohne die entsprechenden Nachweise im öffentlichen Verkehr erwischt, drohen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen und zivilrechtliche Konsequenzen wie Haftung für Personenschäden bei Unfällen. Matthias Rückerl vom E-Bike-Hersteller Haibike hat deshalb eine klare Meinung zum Manipulieren von E-Bikes: „Tuning ist nicht nur verboten, sondern auch gefährlich und darum zurecht mit rechtlichen Konsequenzen verbunden.“ Viele europäische Antriebshersteller haben sich bereits 2021 dazu verpflichtet, alle möglichen Maßnahmen gegen das Tuning einzuleiten. So erkennt beispielsweise die Software bei Systemen von Bosch illegales Tuning. Die Unterstützung wird automatisch herunter geregelt. Man muss 90 Minuten mit vermindertem Antrieb weiterradeln, damit das System wieder freigeschaltet wird. Wird eine Manipulation danach noch zweimal festgestellt, kann nur noch der Fachhandel weiterhelfen und das System freischalten.
Dieses E-Bike wurde gleich mehrfach getunt und wurde von der Polizei beschlagnahmt
© Polizeipräsidium Südbaden
Eine Gefahr im Straßenverkehr
Durch das Manipulieren an der Leistungsfähigkeit des E-Bikes können gravierende Schäden am Rad entstehen, denn verschiedene Bauteile werden durch die gesteigerte Leistung stärker beansprucht und verschleißen schneller. Die Bremsen sind zum Beispiel auf eine bestimmte Maximalgeschwindigkeit ausgelegt. Manipulationen stellen also ein großes Sicherheitsrisiko dar – sowohl für die Menschen, die ein solche E-Bike fahren als auch für alle anderen Personen, denen sie im Straßenverkehr begegnen. Ansprüche auf Garantie, Gewährleistung und Produkthaftung erlöschen durch das Tuning ebenfalls – auf möglichen Kosten bleibt man sitzen.
Technische Anpassungen eines E-Bikes sollten lizensierte Fachwerkstätten vornehmen
© www.fit-ebike.com | pd-f
Anpassungen für mehr Kraft bei Steigungen
Das einzig legale Tuning besteht darin, das Drehmoment des Motors anzupassen. Auf einer sportlichen Runde kann mehr Drehmoment sinnvoll sein, wenn man etwa steile Anstiege fahren möchte. Da gehen E-Bikes oft in die Knie und man muss das Bike schieben. Mehr Drehmoment heißt mehr Power im Motor. „Wichtig dabei: Eine Änderung des Drehmoments hat keine Auswirkungen auf die maximale Unterstützungsgeschwindigkeit. Der Antrieb schaltet weiterhin bei 25 km/h ab“, erklärt Janis Ita, Software-Spezialist der Firma Biketec. Im Fachhandel kann man solche Anpassungen vornehmen lassen – aber auch nur, wenn der Händler oder Mechaniker eine spezielle Berechtigung besitzt, die ausschließlich an die Partnerlieferanten der Hersteller vergeben wird.
WL (30.06.2023)
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