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Kinder besser vor Missbrauch schützen

Die schweren Fälle von Kindesmissbrauch, die im nordrhein-westfälischen Lügde und Münster ans Licht gekommen sind, haben in der Politik erneut für Aufruhr gesorgt. Prof. Dr. Ludwig Salgo lehrt als Seniorprofessor am Fachbereich Erziehungswissenschaften der Goethe-Universität Frankfurt am Main und ist dort außerplanmäßiger Professor am Fachbereich Rechtswissenschaft. Er setzt sich seit vielen Jahren für Kinderrechte ein, unter anderem in der Kinderschutzkommission des Bundestages. Im Interview mit PolizeiDeinPartner erklärt er, warum härtere Strafen für Täter alleine nicht ausreichen.

Mehr Infos zum Thema Kindesmissbrauch sowie Hilfestellungen und Checklisten gibt es auf der GdP-Webseite.

Sind Familienrichter ausreichend auf ihr schwieriges und komplexes Tätigkeitsfeld vorbereitet?

Das sind sie oft nicht. Es kann nicht sein, dass ich bis Freitag bei der Staatsanwaltschaft oder in der Mietabteilung des Amtsgerichts gearbeitet habe und ab Montag Familienrichter bin. Oft gibt es nur eine kurze Einführung mit überwiegend anderen auch wichtigen Themen aus der Familiengerichtsbarkeit. Man muss aber eine ganze Reihe Kenntnisse haben, etwa über das komplexe Familienverfahrensrecht. Man muss außerdem wissen: Wie arbeitet ein Jugendamt? Was kann man von den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe erwarten? Man muss in der Lage sein, ein Kind anzuhören: Wie deute ich seine Körpersprache? Man muss sensibel für gewisse Signale sein und sich dann ggf. zusätzliche Expertise holen. Da ist aber schon das nächste Problem: Wir haben zu wenige Gutachter, wenn es um Kindeswohlgefährdung, insbesondere sexuellen Missbrauch geht. Familienrichter – wie auch Sozialarbeiter - müssten intensiver auf ihre Tätigkeit vorbereitet und laufend fortgebildet werden und auch mehr Anerkennung erhalten. Es sollte attraktiv sein, Familienrichter zu sein. In Australien kommen nur die besten, hochspezialisierten Rechtsanwälte in ungefähr den letzten zehn Jahren ihrer beruflichen Tätigkeit zum „Family Court of Australia“, um dort als Richter zu arbeiten. Dort ist das die Krönung einer anwaltlichen Laufbahn.

Angenommen, ein Familienrichter ist nicht ausreichend geschult – könnte ihn ein Täter aus dem familiären Umfeld des Kindes täuschen?

Wir wissen, dass pädosexuelle Täter oft sehr gut getarnt sind. Sie sind sehr beliebt, sehr freundlich, sehr hilfsbereit und deshalb oft in der Kollegenschaft geschätzt. Sie überkompensieren, um nur ja nicht den Gedanken aufkommen zu lassen, dass von ihnen eine Gefahr für ein Kind ausgehen könnte. Eine Strategie ist, sich gezielt an alleinerziehende, überforderte Mütter heranzumachen. Sie spielen ihnen Liebe vor, sind aber eigentlich nur an dem Kind interessiert. Sie bieten Hilfe an, sich mit dem Kind zu beschäftigen, etwas zu unternehmen, es von der Schule abzuholen. Die Mütter sind dankbar, für sie ist es eine große Entlastung. Die Gefahr, dass man sich hier etwas vormachen lässt, ist sehr hoch. Davor sind selbst Richter am Oberlandesgericht nicht gefeit. Deshalb muss man als Richter unbedingt weitere Expertise heranziehen und die gesetzlich vorgeschriebenen Erkenntnisquellen ausschöpfen. Es reicht nicht, sich auf sein Gefühl und seine vermeintliche Menschenkenntnis zu verlassen. Wenn pädosexuell orientierte Menschen mit einem Kind in einem Haushalt leben, ist die Gefahr für das Kind hoch. Das gilt es zu erkennen und adäquat darauf zu reagieren.

Was sind aus Ihrer Sicht die drei wichtigsten Dinge, die passieren müssten, um Kinder besser vor Missbrauch zu schützen?

Die Frage der Qualifikation aller Professionellen ist auf jeden Fall eine ganz entscheidende. Dann gute Rahmenbedingungen für alle, die in diesen Arbeitsfeldern tätig sind, wie entsprechende Vergütung, aber auch Anerkennung, Wertschätzung und Supervision. Als drittes sollten wir alle Reformschritte auch von unabhängigen Experten evaluieren lassen: Gelingen die gesetzgeberischen Absichten? Werden Reformen überhaupt umgesetzt? Wenn nicht, woran hakt es? Gemeinsam mit Gesetzesänderungen sollte man deshalb gleichzeitig Evaluationsklauseln verabschieden. Das machen wir erst seit wenigen Jahren in einigen, zu wenigen Gesetzen. Wir sollten aber verfolgen, ob die gesetzgeberischen Absichten umgesetzt werden können. Dann hätten wir auch die Möglichkeit, zeitnah nachzusteuern. Wir brauchen mehr interdisziplinäre Forschung zum Thema der Kindeswohlgefährdung Es geht bei dem Thema auch um die Glaubwürdigkeit der Politik. Man kann nicht dadurch gewinnen, dass man nur nach höheren Strafen ruft und alles andere, was ebenso dazugehört, außer Acht lässt. Eine Strafverschärfung kostet mich nur Druckerschwärze. Für Strukturreformen muss man aber Geld in die Hand nehmen. Die Energie und Empörung, die wir bei Politikern oft mit dem Ruf nach Strafverschärfung haben, die würde ich bei den anderen dringenden Reformbedarfen auch gern sehen. Zugegeben, das waren mehr als drei Wünsche.

 

SBa (31.07.2020)

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