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Polizeiruf, aber wann?

Bei Wohnungseinbrüchen, schweren Unfällen oder Körperverletzungen ist klar, dass Beteiligte oder unbeteiligte Zeugen sofort die 110 oder 112 wählen, um die Polizei zu rufen. Aber es gibt auch Fälle, die nicht eindeutig als gefährliche Situation oder als Straftat erkennbar sind. Schreie aus der Nachbarwohnung, überquellende Briefkästen oder der leichte Blechschaden nach einem Autounfall: Soll man auch in solchen Fällen die Polizei rufen?

Blechschaden, Nachbarschaftsstreit, Prügelei: Wann sollte man die Polizei rufen?

Häusliche Gewalt als Nachbar zu erkennen, ist nicht immer einfach

© coehm/Fotolia

 

Bei Wohnungseinbrüchen, schweren Unfällen oder Körperverletzungen ist klar, dass Beteiligte oder unbeteiligte Zeugen sofort die 110 oder 112 wählen, um die Polizei zu rufen. Aber es gibt auch Fälle, die nicht eindeutig als gefährliche Situation oder als Straftat erkennbar sind. Schreie aus der Nachbarwohnung, überquellende Briefkästen oder der leichte Blechschaden nach einem Autounfall: Soll man auch in solchen Fällen die Polizei rufen?

Wann man die 110 wählen sollte

„Wichtig ist zunächst, dass man die Polizei grundsätzlich rund um die Uhr anrufen kann. Man sollte auf keinen Fall seine Mitteilung auf die typische Bürodienstzeit verschieben“, sagt Frank Rentmeister. Der Erste Polizeihauptkommissar der Kreispolizeibehörde Borken in Westfalen spricht aus Erfahrung: „Gerade ältere Menschen überraschen uns schon mal mit der Aussage: Ich wusste gar nicht, dass ich auch nachts Anzeige erstatten kann.“ Rentmeister rät dazu, nichts auf die lange Bank zu schieben. „Die Polizei ist für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger 24 Stunden am Tag im Dienst!“ Notrufe haben dabei absolute Priorität. Deshalb sollten die Nummern 110 und 112 grundsätzlich nur in Fällen gewählt werden, in denen auch wirklich Not oder Zeitdruck bestehen. „Das ist sicher der Fall bei schweren Verkehrsunfällen oder wenn man gerade eine Straftat beobachtet hat.“ 

Frank Rentmeister, Erster Polizeihauptkommissar der Kreispolizeibehörde Borken (Westf.)

© Kreispolizeibehörde Borken

Die „normale“ Nummer der Polizei

Für Personen, die ein akutes Problem haben oder in einer Notsituation stecken, gilt die Telefonnummer 110. Ist es weniger dringend, kann man auch die Zentrale der Polizei vor Ort unter der „normalen Telefonnummer“ erreichen. Diese findet man unter dem Stichwort „Polizei“ im Telefonbuch. Natürlich sind die Kommissariate, Polizeiwachen und sonstigen Dienststellen auch per Fax oder E-Mail erreichbar. Die einzige Einschränkung der Kontaktaufnahme: „Das Social Network wird bei der Polizei NRW in diesem Sinne noch nicht genutzt.“ Man kann die Polizei kontaktieren, wenn man Fragen und Anregungen hat zu Anzeigen, Unfällen, Straftaten, Gefahrenlagen, sich über das Berufsbild informieren will, bei Demonstrationen oder Fragen zum Waffenrecht. „Eigentlich zu allen Lebenslagen, in denen die Polizei Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger sein kann“, sagt Frank Rentmeister.

 

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