< Einbruchschutz – Tipps zur Technik

„Reichsbürger“ im Fokus

So genannte „Reichsbürger“ geraten immer wieder in die Schlagzeilen. Einer der schwerwiegendsten Vorfälle: Im Oktober 2016 erschoss ein „Reichsbürger“ einen SEK-Beamten und verletzte zwei weitere schwer. Die Beamten sollten rund dreißig Waffen im Haus des Hobby-Jägers beschlagnahmen.

Nicht selbst eingreifen

Privatpersonen sind in der Regel nicht gefährdet. Dennoch sollte man nicht versuchen, mit einem „Reichsbürger“ über seine Ideologie zu diskutieren, warnt der Verfassungsschutzexperte: „Solche Gespräche bringen meist nichts. Denn es wird mit juristischem und geschichtlichem Halbwissen operiert. Dazu kommen Verschwörungstheorien, so dass rationale Gegenargumente nicht durchdringen.“ Hat man den Verdacht, dass jemand der „Reichsbürger“-Bewegung angehört, kann man sich an Stellen wenden, die rund um das Thema Extremismus beraten oder an das Bürgertelefon. „Natürlich kann man auch bei der Polizei einen Verdacht melden“, rät Vollmer.

„Reichsbürger“ als Gefährder

Werden von „Reichsbürgern“ Straftaten begangen, müssen diese konsequent verfolgt werden. Damit das gelingt, ist ein enger Informationsaustausch zwischen den relevanten Behörden nötig sowie die Überwachung von als gefährlich geltenden Personen. „Manche Bundesländer stufen einige „Reichsbürger“ mittlerweile als „Gefährder“ ein – sie werden wie potenzielle Terroristen behandelt“, weiß Vollmer. Auch Vereinsverbote oder die Strafverfolgung aufgrund der Bildung einer kriminellen Vereinigung können eine Möglichkeit sein. „Man sollte zudem die strafrechtliche Relevanz der Äußerungen herausarbeiten und Delikte wie Amtsanmaßung und Beleidigung konsequent ahnden. Bei den Geschäftemachern können zudem alle Möglichkeiten des Steuerrechts und der Abgabenordnung ausgeschöpft werden“, meint Vollmer. „Gleichzeitig muss man vermeiden, dass Strafverfahren wegen des fehlenden öffentlichen Interesses oder Personalmangels bei den Staatsanwaltschaften bzw. an den Gerichten eingestellt werden.“ Auch Radikalisierungsprozesse, die zum Beispiel über einschlägige Internetforen, aber auch Gefängnisaufenthalte stattfinden, müssten mehr in den Fokus rücken.

Aufklärung der Öffentlichkeit

Nach Meinung des Experten sollte das Thema auch in der Öffentlichkeit mehr Beachtung finden. Nötig sei etwa mehr Aufklärung in Schulen und eine weitreichende Präventionsarbeit. Denn vor allem Mitläufer seien in einem frühen Stadium noch zur Abkehr zu bewegen. Auch Aussteigerprogramme, wie es sie in den Bereichen Rechts- oder Linksextremismus sowie Islamismus gibt, seien wichtig. „Man muss das Thema als Ganzes wahrnehmen und sollte es nicht immer nur in einem Nebensatz rund um Rechtsextremismus erwähnen. Auch das Informationsangebot der Bundeszentrale für Politische Bildung und der entsprechenden Landeszentralen zu „Reichsbürgern“ erscheint mir noch ausbaufähig“, so die Meinung des Experten.

SBa (29.03.2019)

Seite: << zurück12

Weitere Artikel zum Thema Einbruchschutz

Einbruchstatistik Deutschland

Polizeiliche Kriminalstatistik 2023

Im Jahr 2023 ist die Zahl der Wohnungseinbruchdiebstähle bundesweit...[mehr erfahren]

Die Verriegelung ist dabei das A und O

Der Einbau von einbruchhemmenden Türen und Fenstern ist häufig mit...[mehr erfahren]

Wie Sie sich schützen können

Die Tradition des „Haustürgeschäfts“ hat heute oft einen...[mehr erfahren]

Die polizeiliche Ermittlungsarbeit nach einem Einbruch

Das ist für jeden eine unangenehme Situation: Sie kommen nach Hause...[mehr erfahren]

Rationales Handeln statt emotionaler Reaktionen

In jedem Gebäude ist es sinnvoll, mögliche Brandquellen wie zum...[mehr erfahren]

Maßnahmen müssen sich an der Art der Verletzung orientieren

Bei einem schweren Haushaltsunfall gilt grundsätzlich: Holen Sie so...[mehr erfahren]

Durch individuelle Konzepte sollen Baurecht und Arbeitnehmerschutz besser aufeinander abgestimmt werden

Beim betrieblichen Brandschutz treffen die Anforderungen des...[mehr erfahren]