Ablenkung am Steuer
Fälle von Handynutzung am Steuer nehmen zu
Von 2008 bis 2016 führte die Kölner Polizei regelmäßige Vergleichszählungen im Stadtgebiet durch. Dabei wurde die Häufigkeit unzulässiger Mobiltelefonnutzung durch Fahrzeugführer festgehalten, ohne dass diese es bemerkten oder eine spätere Ahndung erfolgte. Die Erhebung zeigte, dass die Anzahl der Fälle von unzulässiger Mobiltelefonnutzung am Steuer in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen ist. Im Jahr 2016 wurden die Vergleichszählungen eingestellt, weil sie zwar Daten zur reinen Telefonie lieferten, aber nicht berücksichtigten, was „unterhalb der Fensterkante“ am Mobiltelefon passiert. Die Polizei schätzt insbesondere die Kommunikation in sozialen Netzwerken und die Nutzung von Kurznachrichtendiensten während der Autofahrt als eine ernst zu nehmende Gefahrenquelle ein. Dabei seien die Autofahrer nicht nur geistig, sondern auch visuell abgelenkt, da sie den Blick von der Straße weg auf ihr Handy richteten. Im Jahr 2016 ahndete die Kölner Polizei insgesamt 9.400 Verstöße im Stadtgebiet, bei denen Autofahrer unerlaubterweise während der Fahrt ihr Handy nutzten.
Prävention und Bußgelder
Weil die Höhe der Bußgelder die Autofahrer bislang nicht ausreichend abgeschreckt hat, wurden die Strafen für die unerlaubte Nutzung elektronischer Geräte am Steuer in den letzten Jahren immer wieder verschärft. Wer während der Fahrt ein elektronisches Gerät zur „Kommunikation, Information oder Organisation“ verwendet, muss aktuell mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einem Punkt rechnen. Das Verbot bezieht sich nicht mehr nur auf Mobil- und Autotelefone, sondern auf alle elektronischen Geräte – also auch Navigationssysteme, Tablets, Laptops und sonstige Kleincomputer. Im Gefährdungsfall oder bei einer Sachbeschädigung kann das Bußgeld auch zwischen 150 und 200 Euro betragen und der Autofahrer muss mit zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen. Die höheren Strafen sollen Autofahrer nachhaltig für ein verantwortungsbewussteres Verhalten am Steuer sensibilisieren. Die Polizei NRW macht unter dem Motto „Lenk dich nicht app“ auf ein Fahren ohne Handy am Steuer aufmerksam. Sie fordert Autofahrer dazu auf, Telefonate und wichtige E-Mails sowie die Navigations- und Musiksteuerung immer vor der Fahrt zu erledigen, damit man seine Aufmerksamkeit während der Fahrt ausschließlich dem Straßenverkehr widmen kann. FL (27.10.2017)
Weitere Infos zum Thema gewerbliche Gebäudesicherheit
Gewerbebetriebe müssen ihre Hausaufgaben machen
Cyberkriminalität ist nicht nur für Großkonzerne und staatliche...[mehr erfahren]
Wer braucht welchen Schutz?
VdS (Vertrauen durch Sicherheit) ist eine der wichtigsten...[mehr erfahren]
Alarmanlagen schützen vor Einbruch und Überfall
Neben der mechanischen Sicherung eines Gebäudes spielt auch der...[mehr erfahren]
Das größte Manko sind Routineabläufe
Viele Unternehmen behandeln das Thema Einbruch- und Diebstahlschutz...[mehr erfahren]
Polizei berät neutral und kompetent
Jeder Betrieb und jedes Geschäft – egal wie groß oder klein – sollte...[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Präventionsvideos
"Ein Bild sagt mehr als tausend Worte". Und gerade mit bewegten Bildern werden wir alle viel leichter erreicht als mit nüchternen Informationsmaterialien, die nur den Verstand ansprechen. Hier finden Sie die Präventionsvideos.
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel für Einbruchschutz in Untenehmen
So schützt man sich am besten
Heinrich Hauner ist Kriminalhauptkommissar beim Präsidium München....[mehr erfahren]
„Jede Kette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied!“
Besonders für Unternehmen und Geschäfte kommt es auf eine gute...[mehr erfahren]
Die Videoüberwachung von Betriebsgebäuden ist nur unter bestimmten Bedingungen sinnvoll – und erlaubt
Einbruchsgefahr, Diebstähle durch Supermarktkunden, Unterschlagungen...[mehr erfahren]