Einbruchschutz Intensiv


Einbruchschutz – Tipps zur Technik

Bayerisches Landeskriminalamt, Technische Prävention, © privat

Wenn ich keine neuen Türen oder Fenster einbauen kann oder möchte – wie kann ich meine alten sinnvoll nachrüsten?

Bei Fenstern sollten die Beschläge durch umlaufende so genannte Pilzzapfenbeschläge ausgetauscht werden. Das sind hinterhakende Beschläge, die in Verbindung mit einem abschließbaren Fenstergriff das Aufhebeln des Fensters verhindern können. Auch abschließbare Fenstergriffe sind nachrüstbar, aber nur in Verbindung mit dem einbruchhemmenden Pilzzapfenbeschlag sinnvoll. Die andere Variante sind aufschraubbare Produkte, die ebenfalls zertifiziert sein sollten. Hier ist es außerdem wichtig, dass mindestens eine Sicherung auf Griff- und eine auf Scharnierseite angebracht wird. Auch Balkon- und Terrassentüren lassen sich so nachrüsten, allerdings mit entsprechend mehr Sicherungen auf jeder Seite. Wohnungs- und Haustüren, aber auch Kellertüren lassen sich nachträglich zum Beispiel durch zertifizierte Querriegelschlösser sichern.

Reicht es nicht aus, nur die Haus- bzw. Wohnungstür zu sichern?

In einem Mehrfamilienhaus in einer oberen Etage würde dies ausreichen, sofern der Balkon nicht einfach über eine Feuerleiter oder ähnliches zu erreichen ist. Als Faustregel gilt grundsätzlich: Es sollten alle Fenster und Türen gesichert werden, die leicht zu erreichen sind. Das heißt, normalerweise das Erd- und Kellergeschoss und vielleicht noch die erste Etage, wenn diese etwa über ein Garagendach erreichbar ist.

Macht eine Alarmanlage Sinn?

Grundsätzlich gilt: Mechanik vor Elektronik. Wenn man sich aber eine Einbruchmeldeanlage zulegen möchte, dann sollte dies mit zertifizierten und aufeinander abgestimmten Produkten geschehen, die von einem Fachmann installiert werden. Am besten wird die Anlage dann bei einem Wachdienst aufgeschaltet, die im Fall eines Einbruchs auch schnell reagieren kann. Ganz wichtig: Die Anlage sollte störungsfrei funktionieren, da die Wirkung des Alarms sonst verpufft. Es darf nicht zu Fehlalarmen kommen. Außerdem ist es kostenpflichtig, wenn die Polizei aufgrund eines Fehlalarms gerufen wird.

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