Einbruchschutz Intensiv


EU-Datenschutz und digitale Sorglosigkeit

Ein Gespräch mit der Bundesdatenschutzbeauftragen


Individuelle Daten der Internetnutzer müssen geschützt werden

© lassedesignen, fotolia

 

Durch die Digitalisierung wachsen die Anforderungen an den Datenschutz für Firmen und Institutionen, aber auch für die Bürgerinnen und Bürger. Andrea Voßhoff, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, spricht im Interview mit PolizeiDeinPartner über die EU-Datenschutz-Grundverordnung, automatisiertes Fahren und Forderungen an den Datenschutz von morgen.

Frau Voßhoff, nach langer Verhandlung haben sich der Europäische Rat, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission am 15. Dezember 2015 über den Inhalt der EU-Datenschutz-Grundverordnung geeinigt. Wie bewerten Sie die gemeinsame Grundverordnung?

Die ab dem 25. Mai 2018 geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist grundsätzlich positiv zu bewerten. Die rasante Entwicklung der Digitalisierung hat viele unserer Lebensbereiche nachhaltig durchdrungen. Die damit verbundene globale und allgegenwärtige Verarbeitung personenbezogener Daten verlangt zum Schutz unseres Persönlichkeitsrechts einen Rechtsrahmen, der nicht an Staatsgrenzen haltmacht. Sind Daten global, muss auch der Schutz international sein. Mit dem künftig unmittelbar in den EU-Mitgliedsstaaten geltenden Datenschutzrecht ist dazu ein wichtiger Schritt getan worden.

Welche Änderungen bringt das neue Datenschutzrecht Ihrer Ansicht nach für Menschen in Europa mit sich?

Die Datenschutzrechte der Menschen in Europa werden gestärkt. Mehr Informationspflichten der Unternehmen und mehr Transparenz sind Beispiele dafür. Bürgerinnen und Bürger erhalten auch mehr Rechte. Dazu gehört in Zukunft etwa auch das Recht auf Datenportabilität: Wer von einem sozialen Netzwerk zu einem neuen wechselt oder sich einen neuen Stromanbieter sucht, muss nicht mehr alle Daten mühsam neu eingeben. Die Datenschutz-Grundverordnung gibt den Bürgerinnen und Bürgern das Recht, ihre Daten zu einem neuen Anbieter „mitzunehmen“. Der bisherige Anbieter muss dafür die Daten in einem standardisierten maschinenlesbaren Format aushändigen. Der neue Anbieter ist verpflichtet, diese Daten zu übernehmen und in seine Systeme einzupflegen.

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