Einbruchschutz Intensiv
Für Spielzeuge gelten keine Verkehrsregeln
Gute Spielzeugfahrzeuge bereiten auf das Fahrradfahren vor
![](/fileadmin/img/2013_0238_01.jpg)
Spielfahrzeuge für Kinder müssen Sicherheitsstandards einhalten
© jörn buchheim, fotolia
Die Spielzeugindustrie hat ein waches Auge auf die geltenden Sicherheitsstandards von Bobbycars, Laufrädern, Rollern oder Dreirädern. Aber wie steht es mit der Verkehrssicherheit? Andreas Bergmeier ist Referent für Kinder und Jugendliche beim Deutschen Verkehrssicherheitsrat in Bonn.
Herr Bergmeier, wie verkehrssicher sind Fortbewegungsmittel für kleine Kinder in Deutschland?
Ganz allgemein muss man sagen: Das sind Spielzeuge – und keine Fahrzeuge im Sinn der Straßenverkehrsordnung. Die werfen auch viele Erwachsene durcheinander. Es ist aber ein wichtiger Unterschied: Kinder bis zum Alter von acht Jahren dürfen nur als Fußgänger am Straßenverkehr teilnehmen. Sie müssen sich, egal mit welchem Fahrzeug, auf dem Gehweg oder auf privatem Grund und Boden bewegen. Das gilt für das Fahrrad und erst recht für Dreiräder, Bobbycars und andere Spielgeräte.
Worauf müssen Eltern im Umgang mit diesen Spielfahrzeugen besonders achten?
Für Spielfahrzeuge gelten keine Verkehrsregeln. Die Eltern sollten sich allerdings fragen, ob ihre Kinder schon sicher genug im Umgang damit sind. Das hängt zum Beispiel von den örtlichen Gegebenheiten ab. Ein Bobbycar lässt Kinder zum ersten Mal das Gefühl für Geschwindigkeit erleben und ist an sich völlig ungefährlich. Aber wenn ich an einer stark abschüssigen Straße wohne, muss ich auch beim Bobbycar aufpassen. Denn es besteht die Gefahr, dass das Kind auf der abschüssigen Straße die Kontrolle über das Spielfahrzeug verliert.
Wann darf ein Kind denn nun mit welchem Fortbewegungsmittel auf die Straße?
Wenn die Kinder acht Jahre alt sind, dürfen sie mit dem Fahrrad auf der Straße oder dem Fahrradweg fahren; ab einem Alter von 10 Jahren müssen sie Straße oder Radweg benutzen. Dann gilt das Fahrrad auch nicht mehr als Spielfahrzeug, sondern als Verkehrsmittel und muss den Anforderungen der StVZO genügen: mit einer Klingel, zwei voneinander unabhängigen Bremsen, Reflektoren und Beleuchtung. Mit einem Spielfahrzeug dürfen aber auch ältere Kinder nicht auf der Straße fahren, denn das Spielen auf der Straße ist grundsätzlich nicht zulässig. Es darf nur auf dem Bürgersteig gespielt werden.
Weitere Artikel zum Thema Einbruch und Einbruchschutz
Polizei berät neutral und kompetent
Jeder Betrieb und jedes Geschäft – egal wie groß oder klein – sollte...[mehr erfahren]
42,9 Prozent kommen aus dem Ausland
Das Jahr 2016 markierte eine Trendwende bei Einbrüchen im...[mehr erfahren]
Ein Siegel für mehr Sicherheit
Sich im eigenen Zuhause sicher zu fühlen ist ein Grundbedürfnis der...[mehr erfahren]
Alarmanlagen schützen vor Einbruch und Überfall
Neben der mechanischen Sicherung eines Gebäudes spielt auch der...[mehr erfahren]
Schon einfache Maßnahmen erhöhen die Sicherheit
„Wer wirklich bei mir einbrechen will, der schafft das auch!“ – diese...[mehr erfahren]
Mit Peter Werkmüller, Polizeiliche Beratungsstelle Düsseldorf
In diesem Video gibt Hauptkommissar Peter Werkmüller von der...[mehr erfahren]
Mit Peter Werkmüller, Polizeiliche Beratungsstelle Düsseldorf
In diesem Video befasst sich Hauptkommissar Peter Werkmüller von...[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Präventionsvideos
"Ein Bild sagt mehr als tausend Worte". Und gerade mit bewegten Bildern werden wir alle viel leichter erreicht als mit nüchternen Informationsmaterialien, die nur den Verstand ansprechen. Hier finden Sie die Präventionsvideos.
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel zum Thema Einbruchschutz
Alarmanlagen; Sicherungen für Türen und Fenster
Durch eine gute mechanische Sicherung von Fenstern und Türen...[mehr erfahren]
Das richtige Verhalten bei einem Einbruch
Eine unangenehme Vorstellung: Man kommt nach Hause und bemerkt, dass...[mehr erfahren]
Fallzahlen sinken, Banden suchen sich neue Betätigungsfelder
Mieter oder Eigentümer, die ihre Wohnung oder ihr Haus...[mehr erfahren]
So schützt man sich am besten
Heinrich Hauner ist Kriminalhauptkommissar beim Präsidium München....[mehr erfahren]