Einbruchschutz Intensiv


Hunde als Waffe

Die Rechtslage in Bayern

„Der Pitbull zum Beispiel gehört zur Klasse 1 und darf in Bayern bis auf sehr wenige Ausnahmen gar nicht gehalten werden“, erklärt Polizeihauptkommissar Michael Deißler. „Rottweiler und Bullterrier gehören zur Klasse 2. Diese Hunde können gehalten werden, wenn ein Sachverständiger ihnen nach einer Wesensprüfung Gutmütigkeit bescheinigt. Das muss für jeden einzelnen Hund gemacht werden. Besteht er den Test, erhält er ein so genanntes Negativ-Zeugnis vom Ordnungsamt, fällt also aus der Hundeverordnung heraus.“ Das geht bei Hunden der Klasse 1 nach bayerischer Kampfhundeverordnung nicht. In Bayern gibt es noch eine Klasse 3. Sie wurde eingeführt, weil auch größere Hunde, die weder zu Klasse 1 noch zu 2 zählen, wie etwa der Dobermann, zum Kampfhund ausgebildet werden könnten. „Wenn ein Hund der Klasse 3 auf Personen abgerichtet ist, und man kann das nachweisen, fällt auch er gesetzlich unter die Kampfhundeverordnung“, erklärt Michael Deißler.

Polizeihauptkommissar Michael Deißler, Fachlehrer an der Diensthundeschule Herzogau, mit seinem Hund Asko 

© Diensthundeschule Herzogau

Zucht- und Einfuhrverbot von Kampfhunden

In Bayern sind das Züchten und die Kreuzung von „Kampfhunden" verboten (Art. 37a LStVG). Wer es ohne Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde dennoch tut, kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro belegt werden. Auch dürfen Hunde, die vom Gesetz her als gefährlich eingestuft sind, nicht nach Bayern eingeführt werden. Für manche Rassen gilt das Importverbot bundesweit. Davon ausgenommen sind gefährliche Hunde, die als Diensthunde, zum Beispiel der Bundeswehr, der Polizei oder der Zollverwaltung, gehalten werden sollen.

Diensthunde

„Bei uns an der Hundeschule werden Hunde ausgesucht, bei denen Beute- und Wehrtrieb in etwa gleich sind. Natürlich sind sie absolut sozialverträglich“, sagt Polizeihauptkommissar Michael Deißler von der Diensthundeschule Herzogau. Dort werden die Polizeihunde nach rechtlichen Vorgaben ausgebildet. Diese erlauben auch, dass der Hund in bestimmten Fällen zufassen darf, zum Beispiel, wenn er einen flüchtenden Schwerverbrecher aufhalten soll. „Da würde es uns nichts bringen, wenn der Hund wie bei der Sendung ,Kommissar Rex` die Täter nur umschmeißt“, erklärt Deißler. Der Diensthund hat auch dann zuzufassen, wenn der Hundeführer angegriffen wird. „Nur das Beißen macht den Angreifer angriffsunfähig.“

Kampfhunde nach Rassen

Welche Hunde in Bayern zu den „Kampfhunden“ gehören, ist in der „Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit“ festgelegt. Bei folgenden Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird die Eigenschaft als Kampfhunde immer vermutet:

  • Pitbull
  • Bandog
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Tosa-Inu

Weitere Informationen über die Rassen, auch der Klasse 2, gibt es bei der Polizei Bayern. (KL 12.02.2015)

Seite: << zurück12

Weitere Artikel zum Thema Einbruch und Einbruchschutz

Einbruchschutz Gewerbe

Mit Peter Werkmüller, Polizeiliche Beratungsstelle Düsseldorf

In diesem Video befasst sich Hauptkommissar Peter Werkmüller von...[mehr erfahren]

Bürger sollten finanziell unterstützt werden

Bei den derzeit in fast ganz Deutschland steigenden Einbruchszahlen...[mehr erfahren]

So schützt man sich am besten

Heinrich Hauner ist Kriminalhauptkommissar beim Präsidium München....[mehr erfahren]

Definitionen sicherheitstechnischer Begriffe

Die Abkürzung bedeutet „Überfallmeldeanlage“ bzw....[mehr erfahren]

Polizei berät neutral und kompetent

Jeder Betrieb und jedes Geschäft – egal wie groß oder klein – sollte...[mehr erfahren]

Schon einfache Maßnahmen erhöhen die Sicherheit

„Wer wirklich bei mir einbrechen will, der schafft das auch!“ – diese...[mehr erfahren]

Einbruchschutz Alarmanlagen

Alarmanlagen schützen vor Einbruch und Überfall

Neben der mechanischen Sicherung eines Gebäudes spielt auch der...[mehr erfahren]