Einbruchschutz Intensiv


Kreditbetrug im Internet

Mini-, Klein- und Kurzzeitkredite

Kreditverträge müssen normalerweise bestimmte gesetzliche Vorschriften erfüllen, die auch dem Verbraucherschutz dienen. Dazu gehört etwa die Schriftlichkeit der Vereinbarung und bestimmte Mindestinformationen wie der Nettokreditbetrag, die für den Darlehensgeber zuständige Aufsichtsbehörde, die Art und Weise der Rückzahlung, der Zinssatz, sonstige Kreditkosten und der effektive Jahreszins. Auch ein Widerrufsrecht von 14 Tagen für den Kreditnehmer ist vorgeschrieben. Alle diese gesetzlichen Regelungen gelten jedoch nicht, wenn ein Kredit unter 200 Euro vergeben wird oder wenn eine Schuld – unabhängig von ihrer Höhe – innerhalb von drei Monaten zurückgezahlt werden muss und dafür nur geringe Kosten vereinbart werden. Dementsprechend gibt es vor allem im Internet zahlreiche Anbieter, die damit werben, dass man schnell und unkompliziert einen Kredit unter 200 Euro bekommen kann oder auch höhere Summen bei einer Kreditlaufzeit von beispielsweise 30 Tagen. Diese Kredite heißen dann Minikredit, Kleinkredit oder – bezogen auf die Laufzeit – Kurzzeitkredit. Im angloamerikanischen Sprachraum ist das Angebot unter „Pay-Day-Loans“ bekannt. Verbraucherschutzanwalt Köster warnt: „Zwar fließt hier dann tatsächlich meist Geld, doch diese Kredite können die Verbraucher teuer zu stehen kommen.“ Meist stünden die Kosten, insbesondere bei Inanspruchnahme der mit angebotenen Zusatzprodukte, in keinem Verhältnis zur Kreditsumme.

Kredite helfen nicht bei Überschuldung

„Grundsätzlich ist es keine gute Idee, einen Kredit ohne SCHUFA-Auskunft zu suchen, wenn ich auf klassischem Weg keinen Kredit mehr bekomme und der Dispokredit meines Kontos überzogen ist“, so das Urteil von Marcus Köster. Die Gefahr, dann an einen unseriösen Anbieter zu geraten, ist einfach zu groß. Er empfiehlt stattdessen einen Kassensturz der eigenen Einnahmen und Ausgaben vorzunehmen und sich – wenn das Einkommen für das Auskommen nicht mehr reicht – dabei von einer kostenfreien, anerkannten Schuldnerberatung unterstützen zu lassen. Denn wenn tatsächlich eine Überschuldung vorliegt, wird auch ein weiterer Kredit die Situation nicht verbessern, denn der muss ja dann auch noch bedient werden.

TE (27.01.2023)

Seite: << zurück12
< Einbruchschutz – Tipps zum richtigen Verhalten

Weitere Artikel zum Thema Einbruch und Einbruchschutz

Polizei berät neutral und kompetent

Jeder Betrieb und jedes Geschäft – egal wie groß oder klein – sollte...[mehr erfahren]

„Jede Kette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied!“

Besonders für Unternehmen und Geschäfte kommt es auf eine gute...[mehr erfahren]

Video Einbruchschutz

Mit Peter Werkmüller, Polizeiliche Beratungsstelle Düsseldorf

In diesem Video gibt Hauptkommissar Peter Werkmüller von der...[mehr erfahren]

So schützt man sich am besten

Heinrich Hauner ist Kriminalhauptkommissar beim Präsidium München....[mehr erfahren]

Einbruchschutz Alarmanlagen

Alarmanlagen schützen vor Einbruch und Überfall

Neben der mechanischen Sicherung eines Gebäudes spielt auch der...[mehr erfahren]

Schon einfache Maßnahmen erhöhen die Sicherheit

„Wer wirklich bei mir einbrechen will, der schafft das auch!“ – diese...[mehr erfahren]

Das richtige Verhalten bei einem Einbruch

Eine unangenehme Vorstellung: Man kommt nach Hause und bemerkt, dass...[mehr erfahren]