Einbruchschutz Intensiv
Sicher unterwegs: Pkw
Richtig vorbereitet starten
Unterbodencheck Pkw
Erst checken, dann fahren © Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V.
Anschnallen – Gepäck sichern – Spiegel, Sitz und Kopfstütze einstellen – Scheiben enteisen – Beleuchtung prüfen: Der Rundum-Check vor dem Start in den Straßenverkehr.
Erwachsene und Kinder richtig anschnallen
Legen Sie bei jeder auch noch so kurzen Fahrt den Sicherheitsgurt an! Sorgen Sie dafür, dass auch alle Personen, die sich im Fahrzeug befinden, angeschnallt sind. Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 1,50 m sind, ist ein geeigneter Kindersitz im Fahrzeug Pflicht. Informieren Sie sich im Fachhandel über die für ihr Kind am besten geeignete Variante – es werden für jede Altersstufe unterschiedliche Modelle empfohlen. Am sichersten fahren Kinder in Sitzen, die auf der Rückbank befestigt werden. Das Anbringen von Kindersitzen oder Babyschalen auf dem Vordersitz ist nicht in allen Fahrzeugmodellen gestattet und mit besonderen Anforderungen verbunden (z.B. Abschalten des Airbags). Lesen Sie hierzu unbedingt die Bedienungsanleitung Ihres Fahrzeugs oder informieren Sie sich direkt beim Hersteller! Achten Sie darauf, dass Ihre Kinder stets nach den Herstelleranweisungen im Sitz angegurtet sind – Gurte wirken nur dann, wenn sie auch optimal eingesetzt werden, d.h. straff genug sitzen.
Gepäck sichern
Gepäck oder sonstige lose Gegenstände müssen so gesichert sein, dass sie auch bei einer Vollbremsung oder einem Ausweichmanöver nicht herumrollen, herunterfallen oder verrutschen können. Bedenken Sie, dass lose herumliegende Gegenstände bei einem Bremsmanöver zu gefährlichen Geschossen werden, die Insassen schwer verletzen oder sogar töten können.
Spiegel, Sitz und Kopfstütze richtig einstellen
Überprüfen Sie vor jeder Fahrt, ob ihr Sitz und der Rück- sowie die Seitenspiegel richtig eingestellt sind. Dies gilt vor allem, wenn das Fahrzeug von unterschiedlichen Personen gefahren wird und Spiegel sowie Fahrersitz häufig verstellt werden. Die Kopfstütze kann Sie im Fall eines Unfalls vor schweren Verletzungen schützen – aber nur, wenn sie richtig eingestellt ist. Als Faustregel gilt: Der Kopf sollte die Oberkante der Stütze nicht überragen, zwischen Hinterkopf und Stütze sollte allenfalls noch eine flache Hand passen. Dazu muss die Lehne häufig fast senkrecht eingestellt werden.
Scheiben enteisen
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Die Scheiben müssen vollständig vom Eis befreit werden
© Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V.
Sind im Winter die Autoscheiben zugefroren, sind Sie dazu verpflichtet, alle Fenster vom Eis zu befreien – sonst drohen Bußgelder. Es genügt nicht, nur kleine Teile der Scheiben frei zu kratzen, da die Sicht dann immer noch stark eingeschränkt ist. Enteiser-Sprays können hier hilfreich sein. Spezielle Folien oder auch einfach ein Stück Pappe, die mithilfe der Scheibenwischer auf der Front- und Heckscheibe festgehalten werden, verhindern, dass die Scheiben zufrieren. Denken Sie daran, frühzeitig das Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage aufzufüllen.
Die Fahrzeugbeleuchtung überprüfen
Achten Sie darauf, dass alle Leuchten am Fahrzeug funktionieren. Wenn beispielsweise das Abblendlicht auf einer Seite ausfällt, wird Ihr Fahrzeug im Dunkeln wesentlich schlechter vom Gegenverkehr gesehen. Setzen Sie das Licht der jeweiligen Fahrsituation entsprechend ein.
Generell gilt. Wer mit Abblendlicht fährt, wird von den anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen. Die Sicherheit wird dadurch erhöht. Tagfahrleuchten werden zusätzlich zum Abblendlicht installiert, sind jedoch energiesparend, weil sie eine etwas schwächere Leuchtkraft haben. Neuere Automodelle sind zum Teil sogar schon ab Werk mit diesen Leuchten ausgestattet.
Das Fernlicht darf nur eingeschaltet werden, wenn keine ausreichende Straßenbeleuchtung vorhanden ist. Es muss außerdem rechtzeitig abgeblendet werden, damit andere Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden. Nebelscheinwerfer dürfen nur bei extrem schlechter Sicht durch Regen, Schneefall oder Nebel angeschaltet werden. Achtung: Die Nebelschlussleuchte darf nur bei Nebel eingesetzt werden – und dann auch nur, wenn die Sicht weniger als 50 Meter beträgt.
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