Einbruchschutz Intensiv


Vorsicht, Hitze!

Autos im Sommer parken


Kinder sollten auf keinen Fall alleine im Auto bleiben

© tiagozr/stock.adobe.com

 

Der Sommer ist für viele die schönste Jahreszeit. Doch je höher die Außentemperatur steigt, desto wärmer wird es auch im Inneren eines Fahrzeugs. Lässt man etwa Tiere oder Kinder bei hochsommerlichen Temperaturen im Auto zurück, kann das schon nach kurzer Zeit lebensgefährlich sein. Auch explodierende Spraydosen sind ein nicht zu unterschätzendes Risiko. Romy Mothes vom Auto Club Europa (ACE) erklärt, worauf Autofahrerinnen und Autofahrer im Sommer achten sollten, damit der Pkw nicht zur Gefahrenzone wird.

Gefahr für Kinder und Tiere

Wenn man im Sommer mit dem Auto unterwegs ist, sollte man einige Dinge berücksichtigen. Denn steht ein Fahrzeug in der prallen Sonne, kann es sich schon nach kurzer Zeit extrem aufheizen. Als Faustregel gilt: Pro Minute steigt die Temperatur im Fahrzeuginneren um etwa ein Grad. So können schnell 60 oder 70 Grad erreicht werden. „Man sollte deshalb auf keinen Fall Tiere oder Kinder alleine im Auto zurücklassen – auch nicht für kurze Zeit. Besonders für Babys oder Kleinkinder kann eine solche Situation schnell lebensgefährlich werden. Wird ihnen zu heiß, droht ein Kreislaufkollaps“, warnt Romy Mothes. Tiere überhitzen sogar noch schneller als Menschen. Da bringt es auch nichts, das Fenster einen Spalt breit offen stehen zu lassen. Denn die geringe Luftzufuhr reicht nicht aus, um die extremen Temperaturen im Wageninneren herunterzukühlen – für einen Hund oder andere Haustiere kann das Auto so schnell zur Todesfalle werden.

Körperverletzung, Tierquälerei, unterlassene Hilfeleistung

Wer mit der Gesundheit seiner Kinder oder Tiere fahrlässig umgeht, kann rechtlich belangt werden. „Wenn man hilflose Personen oder Tiere in einem aufgeheizten Wagen zurücklässt, kann das als Körperverletzung bzw. Tierquälerei gewertet werden“, erklärt die ACE-Expertin. Sieht man ein überhitztes Kind oder Tier in einem verschlossenen Wagen, muss man umgehend handeln und sofort die Polizei und die Feuerwehr verständigen. Ignoriert man die Situation, kann man wegen unterlassener Hilfeleistung belangt werden. „Den Notruf wählen – das kann jeder. Damit ist man seiner Pflicht zu helfen auch schon nachgekommen“, weiß Mothes. Entscheidet man sich dazu, das Fahrzeug selbst zu öffnen, indem man etwa die Scheibe einschlägt, sollte man bedenken, dass herumfliegende Glassplitter das Kind oder Tier verletzen könnten. „Auch ist es möglich, dass der Besitzer im Anschluss Anzeige wegen Sachbeschädigung erstattet. Es gibt hier keine klare Rechtsprechung. Man muss hier abwägen.“

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