Abhören verboten!
Kritisch die Angebote prüfen
Mögen für Eltern die Kontrollfunktionen im Vordergrund stehen, so begeistern sich Kinder vor allem für die technisches Features der teilweise poppig bunten Smartwatches. Die Ausstattungen variieren stark, je nach Preis und Hersteller: Sie reichen von bereits installierten Spielen über eine Foto- und Filmfunktion bis hin zu einer integrierten Taschenlampe. Dazu kommen Kalender, Schrittzähler oder Mp3-Player. Einige Modelle sind sogar wasserfest. Doch beim Kauf sollten sich Eltern nicht nur über die Ausstattungsmerkmale der Smartwatches informieren, sondern auch die AGB, die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärungen der Anbieter studieren. Da die Uhren ja eine ganze Reihe persönlicher Daten der Sprösslinge erfassen, ist es wichtig zu wissen, was mit diesen Informationen passiert und wie sicher sie vor Hackerangriffen sind. So kritisieren Forscher des Sicherheitsunternehmen ESET, dass einige der Smartwatches die Daten der GPS-Tracker unverschlüsselt und nur mit einem Standardpasswort an die Server des Herstellers übermitteln. Für Hacker wäre es damit relativ einfach, auf personenbezogene Daten wie Namen, Standorte, Telefonnummern oder Chatinhalte zuzugreifen. Im schlimmsten Fall wäre sogar eine direkte Kontaktaufnahme mit den Kindern möglich, ohne dass die Eltern dies mitbekämen.
Ein Abhörfunktion ist illegal
Über das Internet werden außerdem immer noch Smartwatches mit einer Monitoring- bzw. Mithör-Funktion angeboten. Doch diese Modelle sind seit 2017 durch die Bundesnetzagentur verboten. Beispielsweise über eine App auf dem Smartphone der Eltern können solche Smartwatches angerufen und eine Lauschfunktion aktiviert werden, ohne dass die Kinder dies bemerken. Dabei werden aber nicht nur die Privatsphäre der Kinder verletzt, sondern auch die Persönlichkeitsrechte von Dritten, etwa, wenn Eltern den Unterricht ihrer Kinder abhören. Nach Paragraf 90 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ist es gesetzeswidrig, wenn Objekte durch ihre Form einen anderen Gegenstand vortäuschten oder als Alltagsutensilien getarnt seien und dadurch das nicht öffentliche gesprochene Wort oder das Bild einer anderen Person unbemerkt aufnehmen können. Die Bundesnetzagentur rät speziell Schulen, verstärkt auf Uhren mit Abhörfunktion bei Schülern zu achten. Sofern Käufer solcher Uhren der Bundesnetzagentur bekannt werden, fordert sie diese auf, die Uhr zu vernichten und einen Nachweis hierüber an die Bundesnetzagentur zu senden. Eltern, die eine solche Uhr gekauft haben, wird daher geraten, die Uhren eigenständig unschädlich zu machen und die Vernichtungsnachweise hierzu aufzubewahren.
Mit den Kindern einrichten
Wenn Eltern sich zum Kauf einer Smartwach entschließen, sollten sie diese immer gemeinsam mit ihren Kindern einrichten und erklären, welche Funktionen aktiviert sind. Besonders bei älteren Kindern ab 12 Jahren kann das Vertrauensverhältnis zu den Eltern beschädigt werden, wenn ihre Freiräume eingeschränkt werden und sie sich überwacht fühlen. In diesem Alter sollte grundsätzlich überlegt werden, ob nicht ein Smartphone die bessere Option ist. Es bietet mindestens die gleichen Funktionalitäten einer Smartwatch und kann über die Einstellungen und spezielle Apps auch kindersicher eingerichtet werden. Darüber hinaus erweitern Smartphones die Medienkompetenz von Kindern in Bezug auf das Internet.
TE (29.07.2022)
Kurztipps
![](/typo3temp/assets/_processed_/7/3/csm_2023_0089_01_6598b5aecc.jpg)
Diese Sicherungsmaßnahmen machen Sinn.
![](/typo3temp/assets/_processed_/2/4/csm_tipps-einbau-alarmanlage_5460092367.jpg)
Das sollten sie bei Inbetriebnahme einer Alarmanlage beachten.
![](/typo3temp/assets/_processed_/4/a/csm_Verhalten-nach-Einbruch_b077aff2d4.jpg)
Das sollten Sie tun, wenn Sie einen Einbruch bemerken.
![](/typo3temp/assets/_processed_/9/8/csm_2017_0260_01_d9447d462d.jpg)
So schützen Sie Ihr smartes Zuhause vor Hackern und Einbrechern.
![](/typo3temp/assets/_processed_/6/a/csm_2017_0041_01-quadrat_02_b1bd496435.jpg)
Fenster und Türen sollten beim Verlassen des Hauses geschlossen...
![](/typo3temp/assets/_processed_/d/b/csm_2017_0230_01_c178a3956f.jpg)
So schützen Sie Ihr Zuhause mit einer mechanischen Sicherung.
Weitere Infos zum Thema Einbruchschutz
Die polizeiliche Ermittlungsarbeit nach einem Einbruch
Das ist für jeden eine unangenehme Situation: Sie kommen nach Hause...[mehr erfahren]
Graffiti ist eine Herausforderung für die gesamte Gesellschaft
Graffitis und Farbschmierereien gehören heute zum normalen...[mehr erfahren]
Tipps für Nachbarn: Grillen, Lärm und Grundstücksgrenzen
Streit unter Nachbarn muss nicht mit einer Verletzung enden wie im...[mehr erfahren]
Alarmanlagen; Sicherungen für Türen und Fenster
Durch eine gute mechanische Sicherung von Fenstern und Türen...[mehr erfahren]
Vorbeugender Brandschutz bei der Berufsfeuerwehr Essen
Wenn die Bevölkerung aus den Medien von Hausbränden erfährt, bei...[mehr erfahren]
In regelmäßigen Brandschauen kontrolliert die Feuerwehr Gewerbebetriebe
Alle fünf Jahrenimmt die Berufsfeuerwehr Gewerbeobjekte bei der so...[mehr erfahren]
Bürger sollten finanziell unterstützt werden
Bei den derzeit in fast ganz Deutschland steigenden Einbruchszahlen...[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Präventionsvideos
"Ein Bild sagt mehr als tausend Worte". Und gerade mit bewegten Bildern werden wir alle viel leichter erreicht als mit nüchternen Informationsmaterialien, die nur den Verstand ansprechen. Hier finden Sie die Präventionsvideos.
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel zum Thema Einbruchschutz Zuhause
Teil 2: Die häufigsten Fragen zu Türen, Fenstern und Alarmanlagen
Statistiken zum Thema Einbruchschutz zeigen: Rund 40 Prozent der...[mehr erfahren]
Teil 1: Die häufigsten Fragen zu Einbrechern, deren Vorgehensweisen und Ihrem Versicherungsschutz
Seit dem Jahr 2016 geht die Zahl der Einbrüche stetig zurück – so...[mehr erfahren]
Das richtige Verhalten bei einem Einbruch
Eine unangenehme Vorstellung: Man kommt nach Hause und bemerkt, dass...[mehr erfahren]