< Jeder Einbruch hinterlässt Spuren

„Ihren Ausweis, bitte!“

Eine Polizeikontrolle ruft bei vielen Menschen Verunsicherung hervor, selbst wenn man sich nichts zu Schulden hat kommen lassen. Für die Polizei sind solche Kontrollen allerdings eine wichtige Maßnahme, um Verdachtsmomenten nachzugehen und Straftäter ausfindig zu machen. Doch unter welchen Umständen dürfen sie überhaupt stattfinden? Und welche Rechte und Pflichten hat man als kontrollierte Person?

Ihren Ausweis

Polizeiliches Vorgehen bei Personenkontrollen

Bei Personenkontrollen geht die Polizei Verdachtsmomenten nach

© benjaminnolte/stock.adobe.com

 

Eine Polizeikontrolle ruft bei vielen Menschen Verunsicherung hervor, selbst wenn man sich nichts zu Schulden hat kommen lassen. Für die Polizei sind solche Kontrollen allerdings eine wichtige Maßnahme, um Verdachtsmomenten nachzugehen und Straftäter ausfindig zu machen. Doch unter welchen Umständen dürfen sie überhaupt stattfinden? Und welche Rechte und Pflichten hat man als kontrollierte Person?

Wieso wird kontrolliert?

„Jede polizeiliche Maßnahme in Deutschland ist an Recht und Gesetz gebunden. Grundlage ist der Artikel 2 des Grundgesetzes. Die Freiheit der Person ist ein hohes Gut. Wenn ich zu jemandem sage: ‚Bitte bleiben Sie stehen‘, dann schränke ich diese Freiheit ein. Darüber ist sich jede Polizistin und jeder Polizist bewusst“, stellt Polizeihauptkommissar Jörg Radek, der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), klar. Wie die Einsatzkräfte vorgehen dürfen, beschreiben Formvorschriften. Besteht etwa im Rahmen einer Personenfandung der Verdacht, dass es sich bei einer kontrollierten Person um die gesuchte Person handelt, ist die Kontrolle eine repressive Maßnahme zur Strafverfolgung. Dann dient die Strafprozessordnung als rechtliche Grundlage. Doch der gesetzliche Auftrag umfasst auch präventive Maßnahmen. Welche Befugnisse die Polizei bei präventiven Kontrollen hat, schreiben die Polizeigesetze der Länder vor.

Wann darf kontrolliert werden?

In der Regel muss ein Anfangsverdacht oder Gefahrenverdacht vorliegen. Das bedeutet, dass sich eine Person in irgendeiner Form auffällig verhält, sodass die Einsatzkräfte davon ausgehen müssen, dass etwas nicht stimmt. Die Begründung, dass jemand ‚ausländisch‘ oder ‚jugendlich‘ aussieht, reicht nicht aus. Kontrollen, die ohne Anfangsverdacht durchgeführt werden, sind nur in Gefahrengebieten zulässig. Dazu zählen Züge, Bahnhöfe, Flughäfen und Grenzen, aber auch Kriminalitätsschwerpunkte in der Stadt. „Das kann also auch ein Ort sein, an dem vermehrt Taschendiebe ihr Unwesen treiben oder häufig Drogen konsumiert werden“, erklärt Jörg Radek. Zudem gibt es temporäre Gefahrengebiete, beispielsweise wenn Demonstrationen stattfinden. Welche Orte potenziell gefährlich sind, ist in den Landespolizeigesetzen festgeschrieben. „Wie das genau aussieht, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Wir als GdP fordern schon lange ein Polizeimustergesetz. Es wäre gut, wenn es einheitliche Standards gäbe.“

Seite: 12weiter >>

Kurztipps

5 Tipps für...
...den Schutz von Garage und Gartenhaus vor Einbruch

Diese Sicherungsmaßnahmen machen Sinn.

5 Tipps für...
...den elektronischen Einbruchschutz

Das sollten sie bei Inbetriebnahme einer Alarmanlage beachten.

5 Tipps für...
...das richtige Verhalten nach dem Einbruch

Das sollten Sie tun, wenn Sie einen Einbruch bemerken.

5 Tipps für...
...ein sicheres Smart Home

So schützen Sie Ihr smartes Zuhause vor Hackern und Einbrechern.

5 Tipps für...
...eine mechanische Einbruchsicherung

Fenster und Türen sollten beim Verlassen des Hauses geschlossen...

5 Tipps für...
...ein sicheres Zuhause

So schützen Sie Ihr Zuhause mit einer mechanischen Sicherung.

Weitere Infos zum Thema Einbruchschutz

Tipps für Nachbarn: Grillen, Lärm und Grundstücksgrenzen

Streit unter Nachbarn muss nicht mit einer Verletzung enden wie im...[mehr erfahren]

Die Initiative „Das sichere Haus“ vereint Partner aus Handel, Handwerk, Planungswesen und der Polizei

„Viel zu oft muss erst ein Einbruch geschehen, bis die Leute bereit...[mehr erfahren]

Polizei unterstützt Senioren mit außergewöhnlichen Präventionsmethoden

Senioren sind von bestimmten Straftaten wie Raub- oder...[mehr erfahren]

Was ist versichert, was nicht?

Eine unangenehme Vorstellung: Einbrecher verschaffen sich Zugang zu...[mehr erfahren]

Schon einfache Maßnahmen erhöhen die Sicherheit

„Wer wirklich bei mir einbrechen will, der schafft das auch!“ – diese...[mehr erfahren]

Das richtige Verhalten bei einem Einbruch

Eine unangenehme Vorstellung: Man kommt nach Hause und bemerkt, dass...[mehr erfahren]

Besitz nach Einbruch nachweisen

Wertgegenstände tabellarisch auflisten

Wer zuhause wertvolle Gegenstände wie Uhren oder Schmuck aufbewahrt...[mehr erfahren]