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Der Einsatz von V-Männern

Können V-Männer den Staat bei der Aufklärung von rechtsextremen Straftaten und bei der Verhinderung künftiger Straftaten unterstützen? Diese Frage wird seit der Aufdeckung der Morde durch die rechtsextreme Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) im November 2011 viel diskutiert. Denn die drei Terroristen waren trotz des Einsatzes von V-Männern in der rechtsextremen Szene jahrelang unentdeckt geblieben. Auch bei dem Verfahren, ein Verbot der rechtsextremen NPD zu erwirken, spielten V-Männer im Jahr 2003 eine entscheidende Rolle. Sie waren am Ende einer der Gründe, warum das Verfahren eingestellt wurde. Die Tätigkeiten und der Einsatz von V-Männern in der rechtsextremen Szene wurden inzwischen „abgeschaltet“.

Mehr Schaden als Nutzen?

Ein V-Mann unterstützt Strafverfolgungsbehörden ohne ihnen anzugehören

© Yevgeniya Ponomareva, fotolia

 

Können V-Männer den Staat bei der Aufklärung von rechtsextremen Straftaten und bei der Verhinderung künftiger Straftaten unterstützen? Diese Frage wird seit der Aufdeckung der Morde durch die rechtsextreme Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) im November 2011 viel diskutiert. Denn die drei Terroristen waren trotz des Einsatzes von V-Männern in der rechtsextremen Szene jahrelang unentdeckt geblieben. Auch bei dem Verfahren, ein Verbot der rechtsextremen NPD zu erwirken, spielten V-Männer im Jahr 2003 eine entscheidende Rolle. Sie waren am Ende einer der Gründe, warum das Verfahren eingestellt wurde. Die Tätigkeiten und der Einsatz von V-Männern in der rechtsextremen Szene wurden inzwischen „abgeschaltet“.

Was ist ein V-Mann?

Ein V-Mann ist eine Vertrauensperson, die, ohne einer Strafverfolgungsbehörde anzugehören, bereit ist, diese bei der Aufklärung von Straftaten vertraulich zu unterstützen. Dazu gehören gelegentliche Informanten, die berufsbedingt, zum Beispiel als Taxifahrer oder Gastwirt, Erkenntnisse erlangen, die für die Polizei von Interesse sein können, aber auch Personen, die dem kriminellen Milieu angehören oder angehört haben. Ihre Identität wird grundsätzlich geheim gehalten. Die gesetzliche Grundlage für den Einsatz von V-Leuten bilden die Verfassungsschutzgesetze des Bundes und der Länder. Es gibt unterschiedliche Gründe, warum sich jemand als V-Mann anwerben lässt: Einigen geht es um Rache oder um die Aussicht, dass der Staat ihre begangenen Straftaten nicht verfolgt, weil sie mit ihren Aussagen helfen, etwa Rechtsextremismus zu bekämpfen. Ein Beweggrund kann aber auch finanzielles Interesse sein, denn die V-Männer erhalten in der Regel ein Honorar. Wie hoch das jeweils ist, bleibt aber meist geheim.

Wachsende Kritik

Der Einsatz von V-Männern in der rechtsextremen Szene war von Anfang an umstritten. Es war nie ganz klar, ob sie wirklich die Rolle erfüllen, die der Verfassungsschutz für sie vorgesehen hat, oder ob sie ein falsches Spiel spielen und ein hohes Ansehen in der rechtsextremen Szene genießen. Die beiden Duisburger Rechtsextremismus-Experten Martin Dietzsch und Alfred Schobert legten bereits im Jahr 2002 eine Studie zum Einsatz von V-Männern vor. Ihr Titel: „V-Leute bei der NPD. Geführte Führende oder Führende Geführte?“. Sie kamen zu dem Schluss, dass die Spitzel der NPD keinen Schaden zugefügt, sondern ihr im Gegenteil sogar genutzt hätten. Sie hätten in ihrem politischen Handeln ganz klar den Kurs der NPD verfolgt. Gerade wegen ihrer antisemitischen und rassistischen Hetze hätten diese V-Männer viel Vertrauen in der NPD genossen. Nicht der Verfassungsschutz habe die NPD gesteuert, sondern man müsse sich umgekehrt fragen, ob nicht der Verfassungsschutz von NPD-Funktionären manipuliert worden sei.

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