Mit Verboten kommt man nicht weit
Eltern müssen ihre Kinder beim Medienkonsum begleiten
Computerspielen kann zur Sucht werden
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Martin Lorber ist Pressesprecher des Spieleherstellers Electronic ARts in Köln. Gleichzeitig ist er auch Jugendschutzbeauftragter des Unternehmens und engagiert sich dafür, die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen zu stärken.
Was unternimmt die Computerspielindustrie eigentlich generell beim Thema Jugendschutz?
Grundsätzlich darf die Industrie keine Spielesoftware an Kinder verkaufen; sie benötigt dafür die staatliche Altersfreigabe der „Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle“ (USK). Es gibt in Deutschland praktisch keine Software ohne eine USK-Beurteilung. Wir empfehlen, sich auf jeden Fall an diese Einstufung zu halten. Die Industrie stellt auch die technischen Möglichkeiten zur Verfügung, um diesen Medienkonsum zu kontrollieren und auch zu steuern. Eltern sollten die Spielekonsolen und PCs ihrer Kinder so einstellen, dass von Kindern keine Software gespielt werden kann, die nicht ihrem Alter entspricht. Wie man das bei Spielekonsolen macht, erfahren Sie in der Bedienungsanleitung. Es gibt zwei von der Kommission Jugendmedienschutz (KJM) anerkannte Jugendschutzprogramme, die Eltern auf dem Computer ihrer Kinder installieren können und mit denen sie steuern können, was im Internet zu sehen ist. Das NetGate-Angebot zur Altersverifikation ist von der Telekom und nur für Telekom-Kunden zugänglich. Das andere Programm heißt „Jusprog“ Es ist kostenlos und man kann es frei herunterladen. Dann kann man passwortgeschützt einstellen, welche Inhalte gezeigt werden dürfen. Die JusProg-Filterliste umfasst mehrere hunderttausend Einträge mit Internetseiten aus der ganzen Welt und allen Bereichen.
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