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Hetze im Netz ist strafbar

Im Zuge der so genannten Flüchtlingskrise wurde das Internet in den vergangenen Jahren zunehmend von Hasskriminalität überschwemmt. Zuletzt hat es nach der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke im Juni 2019 eine neue Flut an politisch motiviertem Hass und Hetze in den sozialen Netzwerken gegeben. Insbesondere Medien, die über Kanäle wie Facebook oder Twitter Beiträge veröffentlichen, müssen sich regelmäßig mit Beleidigungen, Diskriminierungen und Drohungen von Nutzern auseinandersetzen. Statt Hasskommentare nur zu entfernen, können Medien in NRW Anzeige erstatten und die Fälle von Cybercrime-Experten strafrechtlich verfolgen lassen.

Hetze im Netz

„Verfolgen statt nur Löschen“ unterstützt NRW-Medien


Bei Hass und Hetze im Internet droht ein Ermittlungsverfahren

© stadtratte/stock.adobe.com

 

Im Zuge der so genannten Flüchtlingskrise wurde das Internet in den vergangenen Jahren zunehmend von Hasskriminalität überschwemmt. Zuletzt hat es nach der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke im Juni 2019 eine neue Flut an politisch motiviertem Hass und Hetze in den sozialen Netzwerken gegeben. Insbesondere Medien, die über Kanäle wie Facebook oder Twitter Beiträge veröffentlichen, müssen sich regelmäßig mit Beleidigungen, Diskriminierungen und Drohungen von Nutzern auseinandersetzen. Statt Hasskommentare nur zu entfernen, können Medien in NRW Anzeige erstatten und die Fälle von Cybercrime-Experten strafrechtlich verfolgen lassen.

„Asylschmarotzer“ oder „Lügenmutti“

Dazu hat die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC NRW), die bei der Staatsanwaltschaft Köln angesiedelt ist, gemeinsam mit der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) das Projekt „Verfolgen statt nur Löschen“ initiiert. Dr. Christoph Hebbecker ist einer von zwei Staatsanwälten bei der ZAC NRW, die seit 2018 den Verfassern von Hasspostings im Internet auf der Spur sind. „Natürlich werden Hasskommentare im Netz grundsätzlich schon länger strafrechtlich verfolgt“, weiß Hebbecker. „Das Innovative an unserem Projekt ist aber, dass sich erstmals zwei Staatsanwälte in Vollzeit mit dem Deliktsfeld Hate Speech beschäftigen“. Dabei arbeiten sie eng mit großen, in NRW ansässigen Medienpartnern wie dem WDR oder RTL zusammen. Stellen diese Medien in ihren sozialen Netzwerken Beiträge online und entdecken in den Kommentarspalten potenziell strafrechtlich relevante Äußerungen, können sie diese Kommentare über ein eigenes digitales System direkt bei der ZAC NRW anzeigen. „Wir übernehmen als justizielle Zentralstelle zunächst die rechtliche Einordnung dieser Anzeigen“, erklärt Christoph Hebbecker. „Dabei stellen wir sehr häufig fest, dass insbesondere das Thema Flüchtlingskrise und die damit zusammenhängenden Problematiken ein Schwerpunkt der kritischen Postings sind.“ Ein typischer Hasskommentar gegen Flüchtlinge ist etwa eine Aussage wie „Scheiß Asylschmarotzer. Einfach drüber fahren.“ Die Inhalte der Hasskommentare reichen von klassischer Volksverhetzung über Sexismus, Rassismus, Antisemitismus bis hin zu Neonazismus. Sie richten sich demnach nicht nur gegen Flüchtlinge, sondern auch gegen Juden, Homosexuelle sowie verstärkt gegen Politiker. So wurde Walter Lübcke nach seinem Tod in den sozialen Netzwerken unter anderem als „Drecksau“ und „widerliche Ratte“ betitelt. Auch die Bundeskanzlerin ist regelmäßig Opfer von Hassparolen und wurde bereits als „Volksverräterin“ und „Lügenmutti“ beschimpft.

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