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Verhaltenstipps zum Einbruchschutz

Ist niemand zuhause, wittern Einbrecher ihre Chance: Im Jahr 2019 wurden über 87.000 Fälle von Einbruchsdiebstahl in Deutschland angezeigt. Den Tätern geht es meist um Geld und Wertgegenstände, denn diese Güter können vergleichsweise unauffällig abtransportiert werden.

Wenn man zuhause ist

Es kann vorkommen, dass Täter einen Einbruch verüben wollen, obwohl jemand anwesend ist. In diesem Fall sollten folgende Ratschläge beachtet werden:

  • Bei Haus- oder Wohnungstüren mit Glasfüllung sollte der Schlüssel nie von innen stecken gelassen werden.
  • Wechseln Sie umgehend den Schließzylinder aus, wenn Sie den Haus- oder Wohnungsschlüssel verloren haben.
  • Öffnen Sie die Tür nicht bedenkenlos, wenn Sie den Besucher auf ein Klingeln hin nicht eindeutig identifizieren können. Nutzen Sie den Türspion, die Gegensprechanlage und den Sperrbügel.
  • Zeigen Sie gegenüber unbekannten Menschen, die an Ihrer Haus- oder Wohnungstür klingeln, ein gesundes Maß an Misstrauen.
  • Halten Sie immer ein Telefon oder Handy griffbereit, mit dem Sie im Zweifel den Notruf wählen können.

Weitere ausführliche Artikel zum Thema Einbruch in Wohnhäusern, aber auch in Gewerbeimmobilien, finden Sie in unserer Rubrik Einbruchschutz.

Nachbarschaftshilfe leisten

Wenn die Bewohner einer Nachbarschaft aufmerksam sind und sich kooperativ verhalten, können Täter frühzeitig entdeckt werden. Dadurch lässt sich ein Einbruch oft schon im Vorfeld verhindern:

  • Tauschen Sie innerhalb der Nachbarschaft die Telefon- und Handynummern aus.
  • Halten Sie den Hauseingang in Mehrfamilienhäusern auch tagsüber geschlossen. Prüfen Sie, wer ins Haus will, bevor Sie die Eingangstür öffnen. Auch die Kellertüren sollten stets geschlossen sein.
  • Achten Sie auf verdächtige Situationen und melden Sie diese umgehend dem betreffenden Nachbarn. Bemerken Sie unbekannte Personen im Haus oder auf dem Nachbargrundstück, sprechen Sie sie an.
  • Betreuen Sie das Haus oder die Wohnung von länger abwesenden Nachbarn, um bei diesen Anwesenheit zu simulieren.
  • Alarmieren Sie in Gefahrensituationen wie etwa bei Hilferufen oder ausgelösten Alarmanlagen sowie in dringenden Verdachtsfällen sofort die Polizei.

SB / MW (15.03.2021)

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