Urheberrecht im Internet
Sonderfall Privatkopien
Speichert man Musik, Bilder, Videos oder Texte für private Zwecke aus dem Internet, verstößt das nicht gegen das Urheberrecht. „Private Zwecke“ bedeutet, dass diese Dateien nur im Freundes- bzw. Familienkreis verbreitet und nicht mehr als sieben Kopien angefertigt werden. Wichtig ist, dass diese Dateien legal ins Internet gelangt sind. Anders verhält es sich, wenn diese Dateien öffentlich gemacht werden, zum Beispiel auf einer Webseite oder in den sozialen Medien. Wer hier etwas hochlädt, muss entweder der Urheber dieser Dateien sein oder vorher die Erlaubnis beim Rechteinhaber eingeholt haben. Texte müssen immer ordnungsgemäß zitiert werden. Ob das eigene Facebook-Profil als privater Raum Raum gilt, ist derzeit noch nicht endgültig geklärt.
Aus für ACTA-Abkommen
Das 2007 ins Leben gerufene „Anti-Counterfeiting Trade Agreement“ (kurz ACTA) sollte Mindeststandards für den Kampf gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen in allen Teilnehmerstaaten schaffen. Gegenstand des Abkommens waren sowohl Imitate von Markenkleidung und gefälschten Medikamenten als auch unerlaubte Kopien von Musik, Filmen und Software. Nach den anhaltenden Protesten in der Öffentlichkeit hat das Europäische Parlament das umstrittene Abkommen im Juli 2012 abgelehnt. Für heftige Kontroversen sorgte unter anderem das Kapitel „Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums in der digitalen Umwelt“, das einen verschärften Schutz von Urheberrechten im Internet vorsah. Kritiker bemängelten unter anderem eine massive Überwachung der User durch die Provider und befürchteten weltweite Internetsperren. Seit dem Scheitern von ACTA fehlt bis heute eine international einheitliche Lösung, wie Urheberrecht im Internet geregelt sein soll.
(KL 31.03.2017)
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