Diebstahl am Arbeitsplatz
Videoüberwachung
RA Fenimore von Bredow
© privat
Der Arbeitgeber darf seine Angestellten am Arbeitsplatz nicht heimlich mit einer Videokamera überwachen. Damit würde er verbotenerweise in das grundgesetzlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers eingreifen.
Bei einem konkreten Verdacht darf der Chef für eine begrenzte Zeit die verdächtigen Mitarbeiter videoüberwachen, jedoch nur unter Einbeziehung des Betriebsrates. Dabei gilt die Voraussetzung, dass andere mildere Mittel wie z. B. ein Zuverlässigkeitstest nicht mehr ausreichen.
Anders verhält es sich in öffentlich zugänglichen Bereichen, in denen Videokameras angebracht sind und mit klar erkennbaren Schildern darauf hingewiesen wird. Hier sind Videoaufzeichnungen zulässig, wie z. B. in Kaufhäusern oder Supermärkten.
Taschenkontrolle/Leibesvisitation
Eine Taschenkontrolle oder Leibesvisitation stellt einen starken Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar und ist gegen den Willen des Angestellten nicht erlaubt.
Wenn ein konkreter Verdacht vorliegt, kann der Chef jedoch den Angestellten um die Öffnung seiner Taschen bitten. Wenn der Mitarbeiter dem nicht nachkommt, darf der Chef ihn so lange festhalten bis die Polizei eingetroffen ist.
Anders verhält es sich, wenn im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung regelmäßige Taschenkontrollen vereinbart sind und die Kontrollen nicht dem Ehrgefühl widersprechen.
Zuverlässigkeitstests
Tests, ob sein Angestellter zuverlässig arbeitet, kann ein Chef jederzeit und ohne konkreten Anlass durchführen. Sie stellen keinen wirklichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar.
Der Arbeitgeber kann daher regelmäßig Testkäufer losschicken oder zu viel Geld in die Kasse legen, um zu überprüfen, ob der Arbeitnehmer ihn bestiehlt oder nicht.
Weitere Infos zum Thema Gewalt im Fußball
Damit die schönste Nebensache der Welt tatsächlich schön ist
Die schönste Nebensache der Welt ist für viele Menschen der Fußball. [mehr erfahren]
Mit der Bundes- und Landespolizei auf dem Weg zum Auswärtsspiel
Es ist ein strahlend blauer Frühlingssonntag. Die Fußgängerzone vor...[mehr erfahren]
Kölner Polizeitaktik zur Eindämmung von Gewalt im Fußball
„Fußball ist einfach ein Faktor in Köln, der nicht wegzudenken ist....[mehr erfahren]
„Escape Pro“ kommt erstmals bei der Fußball-EM 2024 zum Einsatz
Die Fußball-EM 2024 in Deutschland soll sicher und friedlich...[mehr erfahren]
So sieht die Gewerkschaft der Polizei die Lage
Gefahren, Störungen und Straftaten in Zusammenhang mit Fußballspielen...[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Audio Podcast
Hier finden Sie weitere Podcasts
Präventionsvideos
"Ein Bild sagt mehr als tausend Worte". Und gerade mit bewegten Bildern werden wir alle viel leichter erreicht als mit nüchternen Informationsmaterialien, die nur den Verstand ansprechen. Hier finden Sie die Präventionsvideos.
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel zum Thema Gewalt im Fußball
GdP warnt vor schwerwiegenden Folgen
Gewaltbereite Fußballfans versuchen seit jeher immer wieder, sowohl...[mehr erfahren]
Fanprojekte vermitteln zwischen Fans und Polizei
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte (BAG) ist ein...[mehr erfahren]
Ist das Zeigen der Aussage ACAB strafbar?
A.C.A.B. steht für „All Cops Are Bastards“ („Alle Bullen sind...[mehr erfahren]