GPS-Tracker zum Schutz vor Diebstahl
Im Falle eines Diebstahls kann der Weg eines gestohlenen Fahrrads per GPS-Ortung nachverfolgt werden
© pd-f.de
Rechtliche Vorschriften
Wenn der GPS-Tracker an Autos oder Gegenständen angebracht wird, die im eigenen Besitz sind, gibt es hierfür keine rechtlichen Einschränkungen. Hat man also am eigenen E-Bike, Fahrrad, Auto oder Koffer einen versteckten Tracker angebracht, darf man im Falle eines Diebstahls die entsprechenden Daten und Hinweise direkt an die Polizei weiterleiten. Bei der Wiederbeschaffung von Diebesgut ist die Polizei jedoch an geltendes Recht gebunden. Steht das gestohlene Rad zum Beispiel im Keller oder zugriffsgeschützten Innenhof einer Wohnsiedlung, sind auch der Polizei ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss erst einmal die Hände gebunden. Wer in einem solchen Fall zur Selbstjustiz greift und den vermuteten Dieb bzw. die vermutete Diebin zur Rede stellt oder das Rad sogar zurückstiehlt, macht sich unter Umständen strafbar. Für Personen gilt: Sie dürfen grundsätzlich nur dann per GPS-Tracking überwacht werden, wenn sie zuvor ihr Einverständnis dazu gegeben haben. Eine Ausnahme gilt für Kinder. Somit dürfen Eltern ihre Kinder in der Regel via GPS-System verfolgen. Dies sollte aber nicht unwissentlich geschehen und muss in der Regel begründet werden.
Kein alleiniger Diebstahlschutz
GPS-Tracker können im Alltag nützlich sein – einen Diebstahl verhindern können sie jedoch nicht. Nutzerinnen und Nutzer sollten sich darüber im Klaren sein, dass die Tracker lediglich die Wahrscheinlichkeit erhöhen, das gestohlene Fahrzeug oder den gestohlenen Gegenstand nach dem Diebstahl wiederzufinden und so den Schaden zu verringern. Ein GPS-Tracker kann somit zwar eine sinnvolle Ergänzung sein, ersetzt jedoch keinen Diebstahlschutz. Vor allem Besitzerinnen und Besitzer von Fahrrädern und E-Bikes sollten deshalb immer zuerst in ein gutes Schloss investieren und dieses stets an einem stabilen, fest im Boden verankerten Gegenstand befestigen.
KF (Stand 23.12.2022)
Weitere Infos zum Thema Gewalt im Fußball
So sieht die Gewerkschaft der Polizei die Lage
Gefahren, Störungen und Straftaten in Zusammenhang mit Fußballspielen...[mehr erfahren]
Ist das Zeigen der Aussage ACAB strafbar?
A.C.A.B. steht für „All Cops Are Bastards“ („Alle Bullen sind...[mehr erfahren]
Intensivtäterkonzept Gewalt und Sport
Immer wieder kommt es im Rahmen von Fußballspielen zu Ausschreitungen...[mehr erfahren]
Empfehlungen für den Dialog zwischen Fans und Polizei
Gemeinsame Zukunftswerkstätten von Fans und Polizei sowie der Einsatz...[mehr erfahren]
Fanprojekte vermitteln zwischen Fans und Polizei
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte (BAG) ist ein...[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Audio Podcast
Hier finden Sie weitere Podcasts
Präventionsvideos
"Ein Bild sagt mehr als tausend Worte". Und gerade mit bewegten Bildern werden wir alle viel leichter erreicht als mit nüchternen Informationsmaterialien, die nur den Verstand ansprechen. Hier finden Sie die Präventionsvideos.
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel zum Thema Gewalt im Fußball
GdP warnt vor schwerwiegenden Folgen
Gewaltbereite Fußballfans versuchen seit jeher immer wieder, sowohl...[mehr erfahren]
Kölner Polizeitaktik zur Eindämmung von Gewalt im Fußball
„Fußball ist einfach ein Faktor in Köln, der nicht wegzudenken ist....[mehr erfahren]
Mit der Bundes- und Landespolizei auf dem Weg zum Auswärtsspiel
Es ist ein strahlend blauer Frühlingssonntag. Die Fußgängerzone vor...[mehr erfahren]