Polizei und Social Media
Mit der Zeit hat die Polizei Hamburg ihre Präsenz in den sozialen Netzwerken immer weiter ausgebaut. „Unsere ersten Accounts waren auf Facebook und Twitter, später kamen Youtube und Instagram hinzu“, erzählt Greve. Die Berichterstattung ist vielfältig. Neben Presseberichten postet und twittert das Hamburger Team über Verkehrskontrollen, Präventionstipps, Karrieremöglichkeiten und sogar Zeugenaufrufe und Öffentlichkeitsfahndungen. „Wir erreichen mit einem einzelnen Facebook-Beitrag im Schnitt ca. 40.000 Menschen. So eine Reichweite kann die Chancen für einen Ermittlungserfolg erheblich steigern, deshalb suchen wir in sozialen Medien auch nach Zeugen oder stellen Fahndungsaufrufe ein“, erklärt Tobias Greve. Je mehr Menschen online die Beiträge der Polizei teilen, desto höher wird die Reichweite. „In sozialen Netzwerken bringen emotionale Themen die meiste Aufmerksamkeit, aber wir als Polizei versuchen natürlich sachlich und möglichst neutral zu kommunizieren“, sagt Greve. Umso mehr freut sich das Team, wenn ein Beitrag „viral“ geht und sich sehr weit verbreitet. „Wir haben die Autofahrerinnen und Autofahrer in einem Facebook-Post daran erinnert, dass bald die Schule wieder anfängt und viele Kinder auf der Straße sind. Dieser Beitrag hat über eine Millionen Menschen erreicht“, so der Polizist.
Erst denken, dann posten
Was Tobias Greve zunehmend ärgert, sind Beiträge von Nutzerinnen und Nutzern, die im Netz falsche Behauptungen streuen: „Wer einen Einsatz der Polizei mit dem Smartphone filmt, sollte sich darüber im Klaren sein, dass er oder sie meist nicht alle Hintergründe kennt“, betont Greve. Er erlebt immer häufiger, dass in Sozialen Medien Fotos oder Videos von Polizeieinsätzen kursieren, die der Polizei ein rechtswidriges Vorgehen unterstellen. „So wird die Polizei mit Behauptungen und Anschuldigungen konfrontiert, die womöglich gar nicht den Tatsachen entsprechen. Wenn einem das Vorgehen der Polizei komisch vorkommt, kann man uns gerne ansprechen und nachfragen“, sagt der Polizist. Grundsätzlich sind es Tobias Greve und seine Kolleginnen und Kollegen gewohnt, dass Menschen sie bei der Arbeit filmen oder Fotos machen. „Man sollte als Unbeteiligter nur darauf achten, den Einsatzkräften nicht im Weg zu stehen“, so Greve. Außerdem dürfen Gespräche am Einsatzort nicht aufgezeichnet werden, das stellt laut Paragraph 201 StGB eine Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes und somit eine Straftat dar. „Auch Porträtaufnahmen von einzelnen Polizeibediensteten haben im Netz nichts verloren, weil sie die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzen“, erläutert Greve.
AL (Stand: 26.03.2021)
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