Ausnahmesituation Fahrradunfall
Geisterradler, ein Risiko
Wenn man als Fahrradfahrer auf der falschen Fahrbahnseite fährt, kann auch das zu Unfällen führen. „Bei uns in Münster wird dies nicht toleriert und konsequent geahndet, wenn Sie als Geisterradler auf der falschen Fahrbahn unterwegs sind.“ Denn das Rechtsfahrgebot gilt in Deutschland auch für Fahrradfahrer. Wenn es auf der richtigen Seite keinen Radweg gibt, heißt es: auf der Straße fahren.
Abgelenkt durchs Smartphone
Die Nutzung eines Smartphones beim Autofahren ist verboten. Hier sind die Bußgelder im Jahr 2017 deutlich erhöht worden, von 60 auf 100 Euro. Zudem gibt es für Autofahrer einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Doch das Verbot betrifft auch Radfahrer: Wer beim Fahrradfahren sein Smartphone benutzt, dem drohen 55 Euro Bußgeld. „Smartphones führen im Straßenverkehr generell zu vielen Unfällen und gehören während der Fahrt in die Hosentasche“, mahnt Polizeihauptkommissar Becker. Hat man sich ablenken lassen und als Radfahrer etwas beschädigt, muss man die Polizei rufen, damit diese den Unfall aufnimmt und der Geschädigte seine Schadensansprüche geltend machen kann.
Tempo von Pedelecs oft unterschätzt
Pedelecs, also Fahrräder mit Elektromotor, erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. „Besonders für Senioren ist das eine gute Möglichkeit, mobil zu bleiben. Allerdings schätzen viele die Geschwindigkeit falsch ein, sodass sich die Zahl der Unfälle mit Pedelecs bundesweit dramatisch erhöht hat. Gerade in der Innenstadt sind 25 km/h viel zu schnell“, meint Becker. Er empfiehlt besonders älteren Menschen, die zum ersten Mal ein Pedelec nutzen wollen, zuvor ein Fahrsicherheitstraining zu machen.
AL (28.09.2018)
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