Einsatz von Drohnen
Polizei Hessen in der Testphase
Die Polizei Hessen setzt Drohnen vom Typ „Yuneec Typhoon H520“ ein
© Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Im Jahr 2016 hatte sich die Polizei Mittelhessen einen besonderen Aprilscherz ausgedacht: In einer Meldung hieß es, die hessische Polizei würde ab sofort Drohnen im Bereich der Autobahnen einsetzen – um damit per Leuchtband vor Stau zu warnen oder Rettungsgassen-Verweigerer aufzunehmen. Aus dem Scherz ist mittlerweile Realität geworden. Im Zeitraum von Februar bis Juli 2018 testet die Polizei Hessen tatsächlich den Einsatz von Drohnen. Moritz von Zezschwitz, Leiter der hessischen Polizeifliegerstaffel, erklärt, in welchen Bereichen die Hexacopter eingesetzt werden und wie sie die Polizei bei der Arbeit unterstützen können.
Vor dem Testbetrieb wurden zunächst acht Beamte der beteiligten Projektbehörden zu so genannten Luftfahrzeugfernführern ausgebildet. Zum Einsatz kommen die knapp zwei Kilo schweren Drohnen vom Typ „Yuneec Typhoon H520“ jeweils bei den Autobahnstationen der Polizei Mittel- und Südhessen sowie beim Erkennungsdienst der Polizei Nordhessen. „Der Einsatz der Drohnen ist strikt reglementiert. Sie dürfen momentan nur in zwei Bereichen eingesetzt werden: zur Dokumentation von Tatorten im Rahmen von Kapitaldelikten, wie zum Beispiel bei Bränden, und bei der Aufnahme von Verkehrsunfällen“, erklärt Moritz von Zezschwitz. Außerdem dürfen sie nur in Sichtweite, nur bei Tageslicht und bis zu einer Flughöhe von maximal 50 Metern fliegen. Über Menschen oder Menschenmengen dürfen die Drohnen dabei nicht zum Einsatz kommen, um Verletzungen bei einem unvorhergesehenen Absturz von vornherein auszuschließen. Geführt werden die Drohnen grundsätzlich zu zweit – während einer der Beamten steuert, beobachtet der zweite den Luftraum. Von Zezschwitz: „Bei der umfangreichen Ausbildung der Drohnenführer haben wir hohe Ansprüche gestellt. Gerade im Rhein-Main-Gebiet sind die luftrechtlichen Anforderungen sehr komplex, es gibt hier viele Kontrollzonen. Gegebenenfalls muss das Aufsteigen der Drohne auch bei der Luftverkehrskontrolle gemeldet werden.“
Per Fernsteuerung wird die Drohne in der Luft kontrolliert
© Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Übersichtsbilder helfen bei Ermittlungen
Die eingesetzten Drohnen können zum Beispiel bei der Rekonstruktion eines Unfallhergangs unterstützen. Sie liefern Übersichtsaufnahmen aus der Luft, auf dem das Unfallgeschehen auf nur einem Foto komplett abgebildet werden kann – vom Boden aus ist das nicht möglich. „Die Bilder, die von der Drohne aus gemacht werden, können etwa helfen, die Unfallursache zu finden. Ich habe dann eine bessere Übersicht und sehe Dinge, die ich vielleicht sonst übersehen würde“, so von Zezschwitz. Die Drohnen sind besonders im Vergleich zum Hubschrauber ein kostengünstiges Einsatzmittel und können ohne großen Aufwand eingesetzt werden. „Bei einem Unfall mit Blechschaden lohnt es sich nicht, den Hubschrauber loszuschicken – das wäre viel zu teuer. Die Drohne dagegen kann niederschwellig eingesetzt werden. Sie kann die Qualität der polizeilichen Arbeit steigern, weil sie eben auch in weniger schweren Fällen wertvolles Beweismaterial sammeln kann.“ Gesichert wird das aufgenommene Material auf einer verschlüsselten Speicherkarte. Und auch der Videostream selbst ist verschlüsselt. „Die Anforderungen an die Datensicherheit sind hoch: Es muss sichergestellt werden, dass die aufgenommenen Daten nicht durch Dritte abgegriffen werden können.“
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