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Gefahrguttransporte mit dem Pkw

Ob ätzend, entzündlich, explosiv oder giftig: Bei gefährlichen Gütern ist Vorsicht geboten. Besonders wenn man sie mit dem privaten Pkw transportiert. Um Gefahren für Leib und Leben sowie für die Umwelt abzuwenden, müssen Spraydosen, Benzinkanister oder Gasflaschen ordentlich verpackt und sicher verstaut werden. Bei bestimmten Stoffen gibt es zudem Mengenbegrenzungen, die man nicht überschreiten darf.

Darauf sollten Privatpersonen achten

Gefahrstoffsymbole weisen auf die Gefährlichkeit eines Produktes hin.

© ernsthermann/stock.adobe.com

 

Ob ätzend, entzündlich, explosiv oder giftig: Bei gefährlichen Gütern ist Vorsicht geboten. Besonders wenn man sie mit dem privaten Pkw transportiert. Um Gefahren für Leib und Leben sowie für die Umwelt abzuwenden, müssen Spraydosen, Benzinkanister oder Gasflaschen ordentlich verpackt und sicher verstaut werden. Bei bestimmten Stoffen gibt es zudem Mengenbegrenzungen, die man nicht überschreiten darf.

Gefährdungen vermeiden

Bei Gefahrgut handelt es sich um Stoffe, von denen eine Gefahr für Leben und Gesundheit oder für Tiere und für die Umwelt während der Beförderung ausgeht. Das können Propangasflaschen sein, Kraftstoff im Kanister oder Spraydosen vom Discounter. Produkte mit gefährlichem Inhalt sind durch entsprechende Warnhinweise gekennzeichnet, in der Regel durch ein auf dem Kopf stehendes Quadrat. Privatpersonen ist es erlaubt, Gefahrgut zu transportieren, solange sie dabei die Richtlinie des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) einhalten. Die stellt Privatpersonen für die Beförderung von gefährlichen Gütern frei, sofern die Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind, für den persönlichen Bedarf bestimmt sind und wenn bestimmte Maßnahmen getroffen wurden, damit der Inhalt nicht freigesetzt wird.

Vorsicht, Lebensgefahr!

Schon beim Einladen sollte man sich vergewissern, ob gefährliche Güter einzelhandelsgerecht und sicher verpackt sind: „Kontrollieren Sie bei Spraydosen, ob die Schutzkappe drauf ist. Bei Gasflaschen mit Schutzkappe muss gewährleistet sein, dass diese während der Fahrt fest auf der Flasche sitzt, Armaturen und Schläuche dürfen während der Fahrt grundsätzlich nicht angeschlossen sein“, erklärt Polizeihauptkommissar Karsten Lipinski von der Autobahnpolizei Göttingen. Beim Transport von z. B. Gasen, Kraftstoff oder Verdünnern sollte man während der Fahrt auch darauf achten, dass das Fahrzeug gut durchlüftet ist. Treten trotz aller Vorkehrungen Gase oder gefährliche Dämpfe aus dem Behältnis aus, kann das schnell lebensgefährlich werden. Der Polizist erinnert sich an den besonders speziellen Fall eines Sternekochs, der beim Transport von Lebensmitteln ums Leben kam, die mit Trockeneis gekühlt waren. Bei Trockeneis handelt es sich um CO2 in gefrorenem Zustand. Bei der Verdunstung gibt es Kälte ab und verdrängt dabei den Sauerstoff. „Die Transportbox muss eine undichte Stelle gehabt haben, was dem Fahrer im geschlossenen Pkw zum Verhängnis wurde“, berichtet Lipinski. Eine weitere Bedingung ist, dass die Verschlüsse fest verschlossen, die Umschließungen nicht beschädigt und keine gefährlichen Anhaftungen an den Außenseiten vorhanden sind.

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