Neue Gesetze und Regeln im Straßenverkehr 2023
Änderungen bei Führerscheinen, Verbandkästen und Ladesäulen
Nach und nach werden die alten Führerscheine aus dem Verkehr gezogen
© Joerch/stock.adobe.com
Mit Beginn des Jahres 2023 traten wieder einige neue Gesetze, Regeln und Vorschriften für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer in Kraft. Einige Neuerungen betreffen Verkehrsteilnehmende nur indirekt, etwa beim Kauf eines Kindersitzes oder Verbandskasten. Andere erfordern aktives Handeln wie etwa den Umtausch alter Führerscheine. Die wichtigsten Änderungen und Neuerungen haben wir hier zusammengestellt.
Führerschein umtauschen
Bis 2033 sollen alle Menschen in Deutschland mit einer Fahrerlaubnis den fälschungssicheren EU-Führerschein im Scheckkarten-Format besitzen. Die alten grauen oder rosafarbenen Führerscheine aus Papier werden – nach Jahrgängen gestaffelt – nach und nach ungültig. Bis zum 19. Januar 2023 mussten die Jahrgänge der zwischen 1959 und 1964 Geborenen ihre Fahrerlebnis umtauschen. Für die nächste Altersgruppe (1965 bis 1970) endet die Umtauschfrist am 19. Januar 2024. Alle jüngeren Jahrgänge haben ein Jahr länger Zeit. Wird man mit einem alten Führerschein erwischt, wird ein Verwarngeld von 10 Euro fällig. Außerdem muss man dann nach dem Umtausch die neue Fahrerlaubnis bei der Polizei vorlegen. Der neue Führerschein ist auf 15 Jahre befristet und kostet 25 Euro.
Bei rosa Plakette zum TÜV
Fahrzeuge, die eine rosa HU-Plakette auf dem Nummernschild haben, müssen im Jahr 2023 zur Hauptuntersuchung (HU) beim TÜV. Dabei sollte man die Zahl beachten, die in der 12 Uhr-Position auf der Plakette angegeben ist. Sie bezeichnet den Monat, in dem man beim TÜV vorstellig werden muss. Verläuft die Untersuchung positiv, gibt es eine neue, orange Plakette, die bis 2025 gilt. Ab Mai 2023 werden bei der HU auch die sogenannten On-Board-Fuel-Consumption-Monitoring-Daten (OBFCM) beim Auto ausgelesen. Sie geben einen Überblick über den Kraftstoff- oder Stromverbrauch aller Fahrzeuge, die seit 2021 neu zugelassen wurden. Wenn man die HU verpasst, kann ein Bußgeld verhängt werden. Liegt der Termin länger als zwei Monate zurück, werden 15 Euro fällig. 25 Euro beträgt das Bußgeld, wenn der Termin mehr als zwei Monate und weniger als acht Monate zurück liegt. Bei noch größerem zeitlichem Abstand steigt die Strafe auf 60 Euro und einen Punkt in Flensburg.
Weitere Infos zum Thema Gewalt in der Gesellschaft
Beleidigungen, Drohungen, tätliche Angriffe
Ob Polizeibeamte, Feuerwehrleute, Rettungskräfte oder Busfahrer –...[mehr erfahren]
Deutschland braucht ein einheitliches Versammlungsrecht
Die Proteste und Demonstrationen rund um die Corona-Beschränkungen...[mehr erfahren]
Vor Trickbetrug und Raubüberfall schützen
2023 fand eine Serie von Einbrüchen bei Senioren in Berlin und...[mehr erfahren]
Die Polizei verstärkt ihre Präsenz, um Anschläge zu verhindern
Die Krisen und Konflikte in der Welt trüben auch die...[mehr erfahren]
Gewaltprävention in jungen Beziehungen
Wenn man Schmetterlinge im Bauch hat, sieht man über Einiges hinweg....[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Audio Podcast
Hier finden Sie weitere Podcasts
Präventionsvideos
"Ein Bild sagt mehr als tausend Worte". Und gerade mit bewegten Bildern werden wir alle viel leichter erreicht als mit nüchternen Informationsmaterialien, die nur den Verstand ansprechen. Hier finden Sie die Präventionsvideos.
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel zum Thema Gewalt in der Gesellschaft
Tipps zur Vorbeugung und Deeskalation
Die Pöbelei in der Bahn, die Schlägerei vor der Disko, der nächtliche...[mehr erfahren]
Die Arbeit der Spezialeinsatzkommandos der Polizei
Geiselnahme, Terror, Erpressung, Suizidversuch oder Amoklauf: Es gibt...[mehr erfahren]
Die Kampfhunde-Verordnung in Bayern
Im Februar 2014 greift ein freilaufender Rottweiler in Brandenburg...[mehr erfahren]