Umstrittene Live-Streaming Plattform YouNow
Verletzung von Persönlichkeits- und Urheberrechten
Problematisch ist auch das heimliche Filmen von anderen Personen – etwa bei einer Liveübertragung aus dem Klassenzimmer während des Unterrichts, im Schwimmbad, auf der Straße oder in öffentlichen Verkehrsmitteln. „Viele Nutzer wissen nicht, dass sie dabei die Persönlichkeitsrechte anderer Menschen verletzen und sich strafbar machen können, wenn sie andere ohne ihr Wissen filmen und das Ganze dann auch noch veröffentlichen“, betont der LKA-Experte. Auch das heimliche Mitschneiden von Gesprächen oder Telefonaten ist verboten. „Es kommt zum Beispiel vor, dass Telefonstreiche als Livestream mitgeschnitten und über YouNow verbreitet werden. Der Angerufene weiß dabei nicht, dass das Gespräch live an unzählige Zuhörer gesendet wird.“ Läuft während des Streamens im Hintergrund Musik oder ein Film, kann dadurch zusätzlich gegen Urheberrechte verstoßen werden. Hier drohen im schlimmsten Fall Abmahnungen seitens der Musik- und Filmindustrie.
Der „Ratgeber Internetkriminalität“ der Polizei Niedersachsen informiert Bürger und Bürgerinnen über aktuelle Gefahren im Internet und gibt nützliche Tipps rund um das Thema Cybersicherheit.
Frühzeitig aufklären und zuhören
Eltern und Lehrer sollten mit ihren Kindern bzw. Schülern über das Thema YouNow sprechen, um ein Bewusstsein für die bestehenden Risiken zu schaffen. „Dazu ist es auch nötig, dass man sich selbst zu dem Thema informiert und sich damit auseinandersetzt. In der Schule können etwa feste Absprachen dabei helfen, den Umgang mit Handys und Smartphones zu regulieren“, meint Henschel. Derzeit sei YouNow zwar noch nicht bei allen Kindern und Jugendlichen bekannt. „Dennoch halte ich es für wichtig, dieses Thema im Auge zu behalten und frühzeitig anzusprechen.“ Tipps zum Umgang mit YouNow:
- Machen Sie sich mit den Nutzungsbestimmungen zu YouNow vertraut.
- Sprechen Sie mit Ihren Kindern bzw. Schülern über die Risiken, die bei der Nutzung der Plattform bestehen können.
- Mit persönlichen Daten sollte stets vorsichtig umgegangen werden – man weiß nicht, wer sich wirklich hinter den Zuschauer-Accounts verbirgt. Angaben zu Nachname, Alter, Adresse, Telefonnummer, Schulort und zu Accountdaten auf anderen Kommunikationsplattformen sollten nicht genannt werden.
- Achtung – auch das beiläufige Abspielen von Musik und Filmen im Hintergrund kann Urheberrechte verletzen.
- Beleidigungen oder andere Regelverstöße sollten dem Moderatorenteam von YouNow gemeldet werden.
- Auf Aufforderungen wie „Zieh dich aus!“ oder „Zeig deinen BH!“ sollte grundsätzlich nicht reagiert werden. Ermuntern Sie Ihre Kinder dazu, Ihnen von solchen Aufforderungen zu erzählen.
SW (24.04.2015)
Weitere Infos zum Thema Gewalt in der Gesellschaft
„Die Opfer sind oft wehrlos!“
Im Alter sind viele Menschen vermehrt auf die Hilfe anderer...[mehr erfahren]
Die neuen Waffen- und Waffenregistergesetze
4.454 Mal wurde im Jahr 2020 in Deutschland mit einer Waffe im...[mehr erfahren]
Werden jugendliche Täter von den Gerichten zu mild bestraft?
Sind die von deutschen Gerichten verhängten Strafen für jugendliche...[mehr erfahren]
Wer darf was?
Polizei, Ordnungsämter oder private Sicherheitsdienste –...[mehr erfahren]
Reichen Betriebserlaubnis, Zuverlässigkeitsprüfung und Kondompflicht aus?
Im Juli 2016 hat der Bundestag ein neues Gesetz verabschiedet, das...[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Audio Podcast
Hier finden Sie weitere Podcasts
Präventionsvideos
"Ein Bild sagt mehr als tausend Worte". Und gerade mit bewegten Bildern werden wir alle viel leichter erreicht als mit nüchternen Informationsmaterialien, die nur den Verstand ansprechen. Hier finden Sie die Präventionsvideos.
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel zum Thema Gewalt in der Gesellschaft
Tipps zur Vorbeugung und Deeskalation
Die Pöbelei in der Bahn, die Schlägerei vor der Disko, der nächtliche...[mehr erfahren]
Die Arbeit der Spezialeinsatzkommandos der Polizei
Geiselnahme, Terror, Erpressung, Suizidversuch oder Amoklauf: Es gibt...[mehr erfahren]
Die Kampfhunde-Verordnung in Bayern
Im Februar 2014 greift ein freilaufender Rottweiler in Brandenburg...[mehr erfahren]