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Zwangsheirat in Deutschland

Sie sind meist zwischen 16 und 21 Jahren alt und in einer verzweifelten Situation – Mädchen und junge Frauen, die von einer Zwangsehe bedroht sind. Auch in Deutschland sind jedes Jahr mehrere tausend Heranwachsende davon betroffen. Hilfe bietet ihnen zum Beispiel das „Niedersächsische Krisentelefon gegen Zwangsheirat“ vom Verein „Kargah e. V.“ in Hannover. Dort melden sich jedes Jahr rund 150 Betroffene. Eine Mitarbeiterin, die aus Sicherheitsgründen nicht namentlich genannt werden möchte, erklärt die schwierige Lage der jungen Frauen und wie sie Unterstützung finden können.

Selbstbestimmung steht gegen Solidarität mit der Familie

Entscheidet sich eine junge Frau gegen eine Zwangsehe, entscheidet sie sich gleichzeitig auch gegen ihre Familie. So schlimm der Gedanke an eine erzwungene Ehe für sie auch sein mag – die Frauen haben gleichzeitig das Gefühl, ihre Familie zu verraten und ihr Schande zuzufügen. „Die jungen Frauen sind hin- und hergerissen. Auf der einen Seite steht ein selbstbestimmtes Leben, auf der anderen Seite müssen sie alle Kontakte zur Familie abbrechen“, beschreibt die Mitarbeiterin die schwierige Situation der Betroffenen. Dennoch muss manchmal schnell eine Entscheidung getroffen werden. Denn bei manchen Familien sind die Hochzeitsplanungen schon weit vorangeschritten, bevor sie sich an die Beratungsstelle wenden. Und je weiter man mit den Vorbereitungen ist, desto größer ist der Gesichtsverlust der Familie, wenn das Mädchen vor der Hochzeit verschwindet. Andere Mädchen wiederum belauschen zunächst Gespräche der Eltern und bekommen ein ungutes Gefühl. „Gerade vor den Sommerferien bekommen wir viele Anrufe. Die Mädchen haben Angst, mit den Eltern ins Heimatland in den Urlaub zu fliegen, weil sie vermuten, dass sie dort verheiratet werden sollen. Hier muss dann sofort gehandelt werden.“

Das Krisentelefon bietet Hilfe – anonym und kostenfrei

© nmann77, fotolia

Unterstützung für Volljährige schwierig

Grundsätzlich müsse man dann bei der Vorgehensweise zwischen minderjährigen und volljährigen Mädchen und Frauen unterscheiden. „Wenn uns ein minderjähriges Mädchen bittet, ihr zu helfen, einer Zwangsheirat zu entgehen, dann schalten wir umgehend das Jugendamt ein. Da es sich in solch einem Fall um akute Kindeswohlgefährdung handelt, wird dort auch schnell reagiert und das Mädchen in Obhut genommen“, erklärt die Betreuerin. Schwieriger gestaltet sich die Situation bei jungen Frauen, die bereits über 18 sind – diese melden sich am häufigsten bei der Beratungsstelle. Da sie volljährig sind, greift der Umstand der Kindeswohlgefährdung nicht. Das Jugendamt verweist sie dann oft an Frauenhäuser oder das Jobcenter. „Das Problem ist, dass diese Behörden keine pädagogische Begleitung anbieten. Diese ist aber dringend notwendig, da die jungen Frauen oftmals Gewalterfahrungen über einen langen Zeitraum gemacht haben und intensive Unterstützung benötigen“, erklärt die Expertin.

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