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Reden ist Gold

Unternehmer müssen bei der Gründung ihres Betriebs vieles bedenken – da wird die Versicherung von Betriebsgebäuden manchmal nur als lästige Nebensache gesehen. Das ist allerdings ein gefährlicher Fehler. Denn im Schadensfall hängt alles davon ab, dass der Schutzumfang passend gewählt wurde und ein Vertrauensverhältnis zur Versicherung aufgebaut wurde.

Bei der Versicherung von Gewerbegebäuden ist gute Beratung entscheidend

Laborräume

Gewerbebetriebe müssen sich um passende Versicherungen kümmern, © MEV-Verlag, Germany

 

Unternehmer müssen bei der Gründung ihres Betriebs vieles bedenken – da wird die Versicherung von Betriebsgebäuden manchmal nur als lästige Nebensache gesehen. Das ist allerdings ein gefährlicher Fehler. Denn im Schadensfall hängt alles davon ab, dass der Schutzumfang passend gewählt wurde und ein Vertrauensverhältnis zur Versicherung aufgebaut wurde. 

Welche Versicherungsformen gibt es?

Wer sich mit betrieblichen Versicherungen auseinandersetzt, darf sich zunächst nicht von Begriffen verwirren lassen. Die Grenze zwischen „Industrieversicherung“ und „gewerblicher Versicherung“ etwa wird von den verschiedenen Versicherungsunternehmern unterschiedlich gezogen, erklärt Michael Jander. Er ist Berater beim Bund versicherter Unternehmer (BVU) in Barbing bei Regensburg – einem Verband, der vor allem mittelständischen Unternehmern unabhängige Beratung in Versicherungsfragen bietet. „Manche Versicherer ziehen die Grenze schon bei Versicherungssummen von einer Million Euro, manche erst bei zehn Millionen“, so Jander. Die Grenze ist durchaus relevant, denn wenn es um Industrierisiken geht, werden die Gebäude strenger begutachtet und es sind höhere Auflagen zu erfüllen. Abgrenzungsfragen gibt es auch bei Wohnungen, die nur teilweise gewerblich genutzt werden. „Pauschal gesagt ist ein Gebäude, wenn über fünfzig Prozent davon gewerblich genutzt wird, ein gewerbliches - auch wenn in anderen Teilen Wohnungen sind“, fasst Christian Lübke vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zusammen. Der Grundsatz gilt sinngemäß auch für einzelne Wohnungen, so Lübke: „Wenn ein Freiberufler in seiner Wohnung ein Tonstudio aufbaut, wird bei der Versicherungswahl darauf geachtet, ob die Wohnung zu mindestens fünfzig Prozent gewerblich genutzt wird.“

Feuer, Wasser, Sturm…

Jeder Gewerbetreibende sollte sein Betriebsgebäude unbedingt gegen Feuerschäden absichern. Weitere wesentliche Risiken, die durch eine Versicherung abgedeckt werden können, sind Schäden durch Leitungswasser, Sturm oder Hagel oder durch weitere Elementarereignisse. „Eine Leitungswasserversicherung sollte man nur dann ins Auge fassen, wenn tatsächlich viele Rohre im Gebäude verlaufen“, empfiehlt BVU-Berater Jander, der selbst auch als Versicherungsberater aktiv ist. „Einen Schutz vor Sturm und Hagel hingegen sollte man da schon eher ins Auge fassen“. Jander verweist dabei darauf, dass es in letzter Zeit auch viele Sturmschäden in Regionen gab, die seit Jahrzehnten von derartigen Elementarereignissen nicht betroffen waren. Auch Schäden durch den Rückstau von Wasser aus überfüllten Kanälen hätten zugenommen, berichtet der Versicherungsexperte. „Während Sturm und Hagel praktisch unberechenbar sind, kann man beim Rückstau aber schon aufgrund der geografischen Lage gewisse Risiken erkennen und dementsprechend den Versicherungsschutz wählen“, so Michael Jander. 

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