Richtiges Verhalten nach einem Autodiebstahl
Das Auto beim Straßenverkehrsamt abmelden
Wurde der Schaden bei der Versicherung gemeldet, sollte man den Wagen beim Straßenverkehrsamt abmelden. Wenn nicht davon auszugehen ist, dass das Fahrzeug kurzfristig wieder aufgefunden wird, sollte es spätestens 14 Tage nach dem Diebstahl abgemeldet werden. Dann müssen auch keine weiteren Kfz-Steuern und Versicherungsprämien gezahlt werden. Für den finanziellen Schaden, der den Diebstahlopfern durch den Fall des Fahrzeugdiebstahls entsteht, ist die Teilkaskoversicherung zuständig. „Wenn die Versicherung aufgrund der Diebstahlanzeige weitere Nachfragen hat oder gesonderte Fragebögen schickt, sollte man die Angaben genau auf ihre Richtigkeit prüfen oder vorab mit seinem Rechtsanwalt besprechen, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden“, empfiehlt die stellvertretende Pressesprecherin des ACE. In den Versicherungsbedingungen ist meistens vereinbart, dass erst einen Monat nach Eingang der Schadensanzeige bei der Versicherung das Eigentum an dem gestohlenen Fahrzeug auf die Versicherung übergeht. Wird der Wagen vor Ablauf der Monatsfrist wiedergefunden, muss der Versicherungsnehmer es zurücknehmen. Deshalb ist es erst nach Ablauf der Monatsfrist sinnvoll, sich ein Ersatzfahrzeug anzuschaffen, um nicht ungewollt zwei Fahrzeuge zu haben.
Zusätzlichen Schutz bietet ein GPS-Modul
Grundsätzlich ist man gesetzlich dazu verpflichtet, das eigene Auto vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. Ist der Wagen abgeschlossen und mit einer Alarmanlage ausgestattet, besitzt man schon einen guten Schutz. Seit 1998 müssen alle Pkw bei der Neuzulassung eine elektronische Wegfahrsperre aufweisen. Dies gilt auch für LKWs und Zugmaschinen unter 3,5 Tonnen. Wer sein Auto noch besser vor Dieben schützen will, kann nachrüsten. Zum Beispiel mit dem Kauf einer Park- oder Lenkradkralle. Außerdem kann die Installation eines GPS-Moduls helfen, ein bereits gestohlenes Fahrzeug zu orten. Das eingebaute Ortungsmodul empfängt regelmäßig ausgesandte Signale von Satelliten, welche ihre eigenen Positionen wiedergeben, um so den Standort des Fahrzeugs an ein Smartphone oder an ein Ortungsgerät des jeweiligen Anbieters zu senden. „Beim Einbau eines solchen GPS-Gerätes sollte man darauf achten, dass das Gerät möglichst unauffällig im Fahrzeug angebracht ist. Der Sender darf aber auch nicht zu sehr verdeckt werden, sonst funktioniert die Übertragung nicht korrekt“, erklärt Schulenburg. So besteht zumindet die Chance, dass sich ein gestohlenes Fahrzeug eventuell doch noch auffinden lässt.
AL (27.03.2020)
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