Gefahr durch Schreckschusswaffen
Steigendes Unsicherheitsgefühl
Nach Auffassung der GdP ist neben Imponiergehabe vor allem die Verunsicherung der Bevölkerung ein Grund, warum immer mehr Menschen den Kleinen Waffenschein beantragen und sich SRS-Waffen anschaffen. „Es ist durchaus nachvollziehbar, dass es in der Bevölkerung auch aufgrund öffentlicher Berichterstattung ein gewisses Unsicherheitsgefühl gibt“, so Schilff. „Wenn man sich die abnehmenden Kriminalitätszahlen anschaut, besteht dazu jedoch immer weniger ein Grund. Auch deshalb wollen wir die Menschen davor zurückhalten, überhaupt solche Waffen zu erwerben.“ Das Mitführen der Waffen sei bei öffentlichen Veranstaltungen wie Demonstrationen, Versammlungen, Sportereignissen, Theater-, Kino-, oder Konzertbesuchen ohnehin grundsätzlich verboten. Entgegen weitläufiger Meinung ist es ebenso nicht erlaubt, damit an Silvester zu schießen. „Vor der Beantragung eines Kleinen Waffenscheins oder dem Erwerb einer Gas-, Schreckschuss- oder Signalwaffe sollte sich deshalb jeder die Frage stellen, ob er oder sie eine solche Waffe tatsächlich benötigt.“
Schrillalarm statt Pistole
Wenn es in der Öffentlichkeit zu einer gefährlichen Situation kommt, sei es für Betroffene und Zeugen zunächst am wichtigsten, den Polizeinotruf zu wählen und die Situation zu schildern. „Auf keinen Fall sollte man sich mit einer eigenen Waffe als Held aufspielen – auch wenn es keine scharfe Pistole ist“, mahnt Schilff. Außerdem empfiehlt der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende, Rückzugsmöglichkeiten zu nutzen, andere Passanten um Hilfe zu bitten und sich in einer Gruppe zu verbünden. Wer für Notsituationen gewappnet sein möchte, könne außerdem darüber nachdenken, an einem Selbstverteidigungskurs der Polizei teilzunehmen. Eine gute Ergänzung sei außerdem sogenannter Schrillalarm (auch Panikalarm oder Taschenalarm genannt), den man zum Beispiel als Schlüsselanhänger bei sich tragen kann. „Dieser Alarm macht es dank seiner extremen Lautstärke von bis zu 140 Dezibel möglich, auf sich aufmerksam zu machen und Angreifer gleichzeitig abzuschrecken“, weiß Schilff. „Er unterliegt keinem Waffengesetz, kann niemanden verletzen und ist deutlich effektiver als eine Gas- oder Schreckschusspistole.“
KF (Stand: 26.03.2021)
Weitere Infos zum Thema Schule
Eine Initiative für mehr Sicherheit in der Schule
Anfangs freute sich die 15-jährige Schülerin, als ihr Sportlehrer ihr...[mehr erfahren]
Vorschriften und Aufsichtspflicht bei der Klassenfahrt
Eine Klassenfahrt kann schon einmal damit enden, dass Rettungswagen,...[mehr erfahren]
Der Girls’ Day im Polizeipräsidium Köln
In vielen Ausbildungsberufen und Studiengängen in den Bereichen IT,...[mehr erfahren]
Das Ausmaß des Problems wurde lange verkannt
Die Zahl gewalttätiger Übergriffe auf Lehrkräfte hat sich nach einem...[mehr erfahren]
Verträge genau prüfen
Roter Teppich, festlicher Tanzsaal, Fotograf und Sicherheitsdienst –...[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Präventionsvideos
"Ein Bild sagt mehr als tausend Worte". Und gerade mit bewegten Bildern werden wir alle viel leichter erreicht als mit nüchternen Informationsmaterialien, die nur den Verstand ansprechen. Hier finden Sie die Präventionsvideos.
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel zum Thema Schule
Voraussetzungen, praktische Ausbildung, Studium
Wie groß muss man sein? Sind Tätowierungen erlaubt? Reicht ein...[mehr erfahren]
Jugendliche möglichst früh erreichen
Suchtprävention bei Kindern und Jugendlichen ist eine...[mehr erfahren]
Wenn Konfliktlösung auf Augenhöhe stattfindet
Verbale und körperliche Auseinandersetzungen gehören zum Schulalltag....[mehr erfahren]