< Ein anzügliches Plakat kann ausreichen

Legales Verhalten üben

Seit langem wird heftig diskutiert, wie man mit straffällig gewordenen Jugendlichen umgehen sollte. Viele sehen in längeren Haftstrafen und der Herabsetzung der Strafmündigkeit von 14 auf zwölf Jahre eine adäquate Lösung, um der Jugendgewalt in Deutschland entgegenzuwirken. Zahlen aus der Rückfallforschung zeigen jedoch, dass der geschlossene Vollzug nicht unbedingt eine nachhaltige Wirkung bietet: Jugendliche weisen nach verbüßter Haftstrafe eine Rückfallquote von etwa 65 Prozent auf. Auch der „Warnschussarrest“ – ein Kurzarrest, der seit 2012 zusätzlich zu einer Bewährungsstrafe verhängt werden kann – trägt nach aktuellen Erkenntnissen nur unwesentlich dazu bei, Jugendliche von erneuten Delikten abzuhalten. Neben dem Verhängen einer Jugendstrafe haben die Gerichte jedoch auch die Möglichkeit, sozialpädagogische Maßnahmen anzuordnen.

Sozialpädagogische Maßnahmen für straffällige Jugendliche


Anti-Aggressions-Training kann jugendlichen Straftätern helfen

© I Believe I Can Fly, fotolia

 

Seit langem wird heftig diskutiert, wie man mit straffällig gewordenen Jugendlichen umgehen sollte. Viele sehen in längeren Haftstrafen und der Herabsetzung der Strafmündigkeit von 14 auf zwölf Jahre eine adäquate Lösung, um der Jugendgewalt in Deutschland entgegenzuwirken. Zahlen aus der Rückfallforschung zeigen jedoch, dass der geschlossene Vollzug nicht unbedingt eine nachhaltige Wirkung bietet: Jugendliche weisen nach verbüßter Haftstrafe eine Rückfallquote von etwa 65 Prozent auf. Auch der „Warnschussarrest“ – ein Kurzarrest, der seit 2012 zusätzlich zu einer Bewährungsstrafe verhängt werden kann – trägt nach aktuellen Erkenntnissen nur unwesentlich dazu bei, Jugendliche von erneuten Delikten abzuhalten. Neben dem Verhängen einer Jugendstrafe haben die Gerichte jedoch auch die Möglichkeit, sozialpädagogische Maßnahmen anzuordnen.

Viel Spielraum für Jugendrichter

Sozialpädagogische Maßnahmen wie zum Beispiel Anti-Aggressions-Trainings, der Täter-Opfer-Ausgleich, die so genannte Betreuungsweisung, oder aber auch Verkehrsunterricht: Jugendrichtern steht ein ganzer Maßnahmenkatalog zur Verfügung, den sie nach eigenem Ermessen einsetzen können. Für Andreas Guido Spahn, Jugendrichter am Amtsgericht Rudolstadt, steht bei der Auswahl die Täterpersönlichkeit im Vordergrund: „Man schaut auf die Defizite: Wenn der Täter offensichtlich Probleme im Umgang mit Konflikten hat, seine Aggressionen nicht steuern kann und dementsprechend durch Gewaltdelikte auffällt, ist das natürlich ein Kandidat für ein Anti-Gewalt-Training“, erklärt Spahn. Generell sollen die Jugendlichen in Gruppentrainings „legales Verhalten“ üben. Es gibt erlebnispädagogische Einheiten, bei denen es darum geht, den Zusammenhalt zu festigen und gemeinsam statt gegeneinander zu arbeiten. Exkurse in die Rechtsmedizin sollen den jungen Leuten zeigen, welche Folgen es hat, wenn man auf andere einschlägt. Auch Bewerbungstrainings sind Teil der Maßnahme.

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