Neue Cybersicherheitsstrategie des Bundes 2021
Vier Handlungsfelder, 44 Ziele
Die Cybersicherheitsstrategie konzentriert sich auf die vier Handlungsfelder Gesellschaft, Wirtschaft, Staat und EU/Internationales:
- Mit Handlungsfeld 1 setzt sich die neue Strategie zum Ziel, die „Cybersicherheitskompetenz“ der Gesellschaft zu steigern. So sollen etwa die Anwenderfreundlichkeit von IT-Sicherheitslösungen verbessert, die Angebote des digitalen Verbraucherschutzes ausgebaut, elektronische Identitäten und elektronische Kommunikation besser geschützt werden. KI kommt dabei eine Doppelrolle zu: Einerseits soll sie als Instrument genutzt werden, um zur IT-Sicherheit beizutragen; andererseits soll auch KI selbst durch spezifische IT-Sicherheitsanforderungen geschützt werden.
- Mit Handlungsfeld 2 ist die Stärkung des Nationalen Cyber-Sicherheitsrates vorgesehen, die durch die Verbesserung der Zusammenarbeit von Staat, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft im Bereich der Cybersicherheit sowie die Stärkung der deutschen digitalen Wirtschaft und der Schutz deutscher Unternehmen erreicht werden soll.
- Mit Handlungsfeld 3 soll die Gesetzgebungskompetenz des Bundes zur Gefahrenabwehr und die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und den Ländern ausgeweitet werden. Auch sollen die Strafverfolgung im Cyberraum intensiviert und Zugriffsmöglichkeiten der Sicherheitsbehörden auf verschlüsselte Kommunikation geschaffen werden. Das Telekommunikations- und Telemedienrecht soll an den technologischen Fortschritt angepasst werden.
- Mit Handlungsfeld 4 sieht die Strategie eine aktive Mitgestaltung Deutschlands bei der Weiterentwicklung geltender Strategien und Regelungen vor (etwa der EU-Cybersicherheitsstrategie oder der Netzwerk- und Informationssicherheitsrichtlinie, die aktuell überarbeitet wird), um einen unionsweiten hohen Cybersicherheitsstandard zu erreichen. Auch auf NATO-Ebene will Deutschland auf die stetige Weiterentwicklung der Cybersicherheitspolitik hinwirken. Darüber hinaus sieht die neue Cybersicherheitsstrategie erstmalig vier konkrete Leitlinien vor, die wiederum erstmals durch 44 strategische Ziele konkretisiert werden, mithilfe derer die Herausforderungen und Risiken einer digitalisierten Welt mit Technologien wie Künstlicher Intelligenz und vernetzten Geräten gemeistert werden sollen. Diese Leitlinien lauten:
- Cybersicherheit als eine gemeinsame Aufgabe von Staat, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft etablieren
- Digitale Souveränität von Staat, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft stärken
- Digitalisierung sicher gestalten und
- Ziele messbar und transparent gestalten
BSI wird weiterentwickelt
Ein Schwerpunkt der Cybersicherheitsstrategie 2021 ist das Ziel, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu einer Zentralstelle im Bund-Länder-Verhältnis auszubauen und somit – neben dem Bundeskriminalamt im Polizeiwesen und dem Bundesamt für Verfassungsschutz im Verfassungsschutzverbund – zur dritten Säule einer föderal integrierten Cybersicherheitsarchitektur weiterzuentwickeln.
Hagen Husgen zuständiges Mitglied im Geschäftsführenden Bundesvorstand für Digitales und Landeschef der GdP-Sachsen
© GdP
GdP wünscht sich mehr Vertrauen
„Eine Cyberstrategie des Bundes ist grundsätzlich der richtige Weg“, bestätigt Hagen Husgen, zuständiges Mitglied im Geschäftsführenden Bundesvorstand für Digitales und Landeschef der GdP-Sachsen. „Doch es muss klar gesagt werden, dass das Papier allein keinen Nutzen bringt, sondern, dass es auch mit Leben erfüllt werden muss.“ Damit es kein aussichtsloser Kampf gegen die Cyberkriminalität für die Polizeien der Länder und des Bundes wird oder auch bleibt, müssen für Hagen Husgen klare Voraussetzungen geschaffen werden: „Einer allein und jeder für sich – das bringt nichts! Gerade bei diesem Thema können wir uns keine föderativen Grenzen leisten. Der ‚Wir-Gedanke‘ muss im Vordergrund stehen.“ Als Gewerkschaft der Polizei fordern er und seine Kolleginnen und Kollegen ein Forcieren der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, eine bestmögliche einheitliche Ausstattung auf dem höchsten Niveau und vor allem die entsprechenden Befugnisse, die ein Rechtsstaat bieten kann und dennoch dem Datenschutz gerecht werden. „Weniger Misstrauen und mehr Vertrauen stärken eine Polizei der Zukunft!“
KF (Stand 29.10.2021)
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