Schleicher auf der Autobahn
Stefan Drescher, Polizeihauptkommissar im Sachbereich Verkehr beim Polizeipräsidenten in Berlin
© Polizei Berlin
Wie sollten Autofahrer hinter einem langsam fahrenden Mittelspurblockierer reagieren?
Stefan Drescher: Sie sollten auf keinen Fall rechts überholen! Das stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kostet außerhalb geschlossener Ortschaften 100 Euro Bußgeld. Wenn ein Verkehrsunfall dadurch verursacht wird, sind es sogar 145 Euro. Außerdem gibt es in beiden Fällen einen Eintrag in das Fahreignungsregister mit einem Punkt. Allerdings ist es erlaubt, zu hupen oder die Lichthupe zu betätigen, wenn man sich oder Andere gefährdet sieht.
Wann ist es ratsam, die Polizei zu rufen?
Stefan Drescher: Wenn es zu erheblichen Behinderungen oder Gefährdungssituationen durch ein langsam fahrendes Fahrzeug kommt, sollte man auf jeden Fall die Polizei rufen, damit die sich der Sache annimmt. Das ist sehr wichtig, denn man weiß ja nicht, welche Ursache dieses Langsamfahren hat. Es kann ja auch sein, dass der Fahrzeugführer zum Beispiel aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum gar nicht mehr fahrtüchtig ist. Da ist es schon sehr wichtig, dass die Polizei mit einbezogen wird. Dadurch entstehen demjenigen, der die Polizei anruft auch keine Unannehmlichkeiten. Manche Anrufer denken, dass sie als Nebenkläger auftreten müssen oder dass sie Prozesskosten zahlen müssen. Das ist natürlich nicht so. Es ist jedoch denkbar, dass der Anrufer später im Rahmen der Ermittlungen von der Polizei befragt wird oder, wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, als Zeuge gehört wird. Man muss da aber wirklich keine Befürchtungen haben.
Haftet ein „Schleicher“ mit, wenn er der Grund für einen Unfall ist?
Stefan Drescher: Nach meiner Kenntnis hat das Amtsgericht Wilhelmshafen dazu schon einmal Folgendes sinngemäß entschieden: Wenn ein Autofahrer am Tag mit 60 km/h die Autobahn befährt und dadurch einen Auffahrunfall verursacht, dann kann er in die Mithaftung genommen werden.
Es kursiert in Zeitungsartikeln: Werden in Berlin wirklich Schleicher geblitzt?
Stefan Drescher: Nein, wir messen mit unseren stationären und mobilen Geräten ausschließlich Geschwindigkeitsüberschreitungen. Aber wenn unsere Kollegen im Streifendienst Autofahrer ausmachen, die ohne triftigen Grund sehr langsam fahren, werden sie die kontrollieren. Besonders dann, wenn man grundlos den Verkehrsfluss behindert, kann dies zu einer Ordnungswidrigkeitenanzeige führen, die dann 20 Euro Verwarnungsgeld nach sich zieht. Die Straßenverkehrsordnung besagt, dass man ohne triftigen Grund als Kraftfahrzeugführer nicht so langsam fahren darf, dass man den Verkehrsfluss behindert. (ks) (27.06.2014)
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