< Bekifft im Straßenverkehr? Kein Einzelfall

Bei Staubildung: Rettungsgasse!

Bei Unfällen können schon wenige Minuten über Leben und Tod der Opfer entscheiden. Das Problem: Immer wieder werden die Polizei und die Rettungskräfte bei der Fahrt zum Unfallort behindert, weil die Rettungsgasse entweder falsch oder nur sehr langsam gebildet wird. Seit 2017 gelten daher vereinfachte Regeln. Dazu zählt auch, sich immer vorausschauend zu verhalten.

Carla Bormann

Referatsleiterin Öffentlichkeitsarbeit und stellvertretende Pressesprecherin beim DVR © DVR

Bußgeld bei Nichteinhaltung

Nach Einschätzung des Deutschen Verkehrssicherheitsrats sind mittlerweile viele Autofahrerinnen und Autofahrer über die vereinfachte Regelung informiert, wenn auch noch nicht alle. Im Rahmen der Kampagne „Runter vom Gas“ betreiben das Bundesverkehrsministerium und der DVR auch zu diesem Thema aktive Aufklärungsarbeit. „Wir stellen der Polizei in den Bundesländern beispielsweise Brückenbanner zur Verfügung, die man an Unfallschwerpunkten anbringen kann. Darauf ist eine Abbildung zu sehen, die zeigt, wie die Rettungsgasse funktioniert.“ Wer die Rettungsgasse nicht einhält, muss derzeit mit einem Bußgeld in Höhe von 20 Euro rechnen. Doch das soll sich bald ändern. Künftig könnten Geldstrafen von rund 200 Euro fällig werden, wenn man sich im Falle eines Staus nicht an der Gasse beteiligt – auch, wenn dieser gar nicht auf einen Unfall zurückgeht. Zudem soll es zwei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderdatei geben.

Schaulustige behindern den Einsatz

Doch eine falsche oder zu langsame Einreihung ist bei der Rettungsgasse nicht das einzige Problem. „Wir nehmen eine zunehmende Rücksichtslosigkeit wahr. Immer wieder hören wir von Rettungskräften, dass sich Autos in der Gasse hinter die Einsatzfahrzeuge klemmen – Hauptsache, man kommt ein Stück weiter“, erklärt die stellvertretende Pressesprecherin. Auch die so genannten Gaffer sind für den DVR ein Grund zur Sorge, insbesondere dann, wenn sie die Einsatzkräfte bei ihrer Arbeit behindern. Das passierte beispielsweise bei einem Busunglück in Bayern Anfang Juli 2017, bei dem 18 Menschen ums Leben kamen. Einige Schaulustige filmten das Geschehen sogar mit ihren Smartphones. Hier kennt der Gesetzgeber kein Pardon mehr: Wer bei einem Unfall fotografiert oder filmt, begeht eine Straftat. Im Zweifel kann das sogar eine Haftstrafe nach sich ziehen.

MW (25.08.2017)

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