Keine Legalisierung weicher Drogen
Wie sieht der Alltag im Umgang mit der Drogenkriminalität bei der Polizei aus?
Die Verfolgung von Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) stellt einen wesentlichen Anteil der Kriminalitätsbekämpfung dar. Hierbei ist seit Jahren eine stete Zunahme erkennbar.
Wie soll seitens der Polizei mit Menschen umgegangen werden, die größere Mengen Drogen bei sich führen?
Diese Frage ist per Gesetz definiert und obliegt in der Herangehensweise nicht der Polizei. Straftaten gegen das BtMG sind je nach Schwere als Vergehen oder Verbrechen definiert. Diese unterliegen dem Strafverfolgungszwang durch die Polizei und werden bei einer solchen Feststellung konsequent zur Anzeige gebracht. Je nachdem, welche Drogenart in welcher Menge mitgeführt wird, ist der Verstoß schwerwiegender als bei einer „geringen Menge“. Hier gibt es bundesweit unterschiedliche Handhabungen seitens der Justiz.
Wie bewerten Sie die Präventionsarbeit, die im Drogenbereich gerade im Hinblick auf Kinder und Jugendliche läuft?
Die Prävention kann nicht früh genug ansetzen und nicht intensiv genug sein. Hier gibt es noch eine Menge Verbesserungspotenzial. Der Ruf nach einer Legalisierung von weichen Drogen, der zum Teil auch von Vertretern der Fraktionen des deutschen Bundestages öffentlich geäußert wird, ist dabei wenig hilfreich. Gerade wenn es darum geht, Kinder und Jugendliche im Gespräch vor dem leichtfertigen Griff zu Cannabis zu bewahren, ist es traurige Realität, dass sich in deren Meinung zum Teil der Glaube verfestigt hat, dass der einmalige Konsum straffrei – also quasi legal – ist. Einhergehend mit einer verbesserten Aufklärung muss allerdings das Konzept der sozialen Arbeit sein, das die Grundmuster der Konsumenten und die Ursache ihrer Suchterkrankung analysiert. Nur so kann der Griff zum Rauschgift bereits im Vorfeld effektiv verhindert werden.
KF (Stand 30.04.2021)
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