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„Schule gegen sexuelle Gewalt“

Anfangs freute sich die 15-jährige Schülerin, als ihr Sportlehrer ihr so viel Hilfestellung gab, dass sie den Feldaufschwung beim ersten Versuch schaffte. Als er aber auch beim Aufräumen der Gerätschaften vermehrt ihre Nähe suchte und sie berührte, fühlte sie sich langsam unwohl. Warum tat er das? Und was sollte sie jetzt tun?

Johannes-Wilhelm Rörig

Unabhängiger Bundesbeauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, © Unabhängiger Bundesbeauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauch

Sexuelle Gewalt durch Gleichaltrige und die Gesetzeslage

Der Ansicht, dass sexuelle Gewalt in der Schule ausschließlich von pädagogischem Lehrpersonal ausgeht, widerspricht Rörig: „Auch die Gefahr, dass Schülerinnen und Schüler sexuelle Gewalt durch Gleichaltrige erfahren, müssen wir ernst nehmen. Digitale Medien spielen oft eine Rolle bei der sogenannten Peer-to-Peer-Gewalt.“ Das sind zum Beispiel Fälle von Cybermobbing, bei denen Schülerinnen und Schüler anstößige oder intime Fotos von ihren Mitschülerinnen und Mitschülern auf der Toilette oder in der Umkleidekabine aufnehmen und im Anschluss in sozialen Netzwerken hochladen und verbreiten. Um hier angemessen einzugreifen und vorzubeugen, sollte, so Rörig, das Kollegium einer Schule über ausreichendes Basiswissen verfügen, um besser über digitale Medien und die damit verbundenen Gefahren sexueller Gewalt aufzuklären. Bei der Intervention spielt auch die Gesetzeslage eine wichtige Rolle. Positiv sieht Rörig die letzte Gesetzesänderung des Paragrafen 174 des Strafgesetzbuches, der den Schutz von Schutzbefohlenen im Fokus hat. Er untersagt jegliche sexuelle Beziehung zwischen pädagogischem Personal und Schutzbefohlenen im Alter von unter 16 Jahren. Vor dieser Änderung war das Gesetz nur an Lehrpersonal gerichtet, das eine Klasse oder einen Kurs mit den betroffenen Schülerinnen oder Schülern hatte. Rörig findet jedoch, dass hier das Mindestalter von „unter 16“ auf „unter 18“ erhöht werden müsste. Außerdem müsse man auch das nicht pädagogische Personal einer Schule von dem Gesetz mit einschließen.

Weitere Informationen zur Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“:

Intensive Gespräche und bisherige Erfolge

Johannes-Wilhelm Rörig bedauert, dass trotz intensiver Präventions- und Aufklärungsarbeit keinerlei Entwarnung bezüglich der Fallzahlen zu verzeichnen sei. Dennoch seien die Aufmerksamkeit und die Sensibilität für das Thema in den letzten Jahren gestiegen. Darüber ist Rörig froh: „Ich konnte mit insgesamt 26 Dachorganisationen der Zivilgesellschaft, beispielsweise mit den Wohlfahrtsverbänden, den christlichen Kirchen oder dem Verband Deutscher Privatschulverbände Vereinbarungen abschließen, um den Schutz in Kitas, Sportvereinen und vielen anderen Einrichtungen zu verbessern.“ Die Entwicklungen seit seiner Amtseinführung 2011 sieht Rörig positiv, auch wenn er betont, dass man nicht die hohen Fallzahlen aus dem Blick verlieren sollte: „Wir sind noch lange nicht am Ziel, aber wir haben inzwischen eine ganz gute Ausgangsposition geschaffen, um Schutz und Hilfe zu verbessern.“ FL/KF (Stand: 29.04.2022)

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