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Kartenzahlung im Handel

Das bargeldlose Bezahlen ist aus der modernen Geschäftslandschaft nicht mehr wegzudenken. Ob in Kaufhäusern, Arztpraxen, an der Tankstelle oder beim Frisör – Das Zahlen per EC-, Geld- oder Kreditkarte ist für die meisten Menschen eine Selbstverständlichkeit. Aber trotz aller Vorteile, die elektronische Zahlungssysteme für Händler und Kunden mit sich bringen, bergen sie auch das Risiko des Missbrauchs – mit Schäden, die jährlich Millionenhöhe erreichen.

Sicherheitstipps für Gewerbetreibende

Bargeldloses Bezahlen gehört heute zum Alltag

© Creativstudio, MEV-Verlag

 

Das bargeldlose Bezahlen ist aus der modernen Geschäftslandschaft nicht mehr wegzudenken. Ob in Kaufhäusern, Arztpraxen, an der Tankstelle oder beim Frisör – Das Zahlen per EC-, Geld- oder Kreditkarte ist für die meisten Menschen eine Selbstverständlichkeit. Aber trotz aller Vorteile, die elektronische Zahlungssysteme für Händler und Kunden mit sich bringen, bergen sie auch das Risiko des Missbrauchs – mit Schäden, die jährlich Millionenhöhe erreichen. 

Mögliche Betrugsformen in Ladengeschäften:

  • Ausspähen der PIN (Personal Identification Number)
  • Fälschen der Unterschrift, z. B. beim elektronischen Lastschriftverfahren 

Manipulation von Kartenterminals (zum Anfertigen von Kartendubletten)Im Folgenden finden Sie einige wichtige Tipps und Verhaltensmaßnahmen, wie Sie sich und Ihre Kunden vor Betrug schützen können:

Sicherheitstipps für Systeme mit Autorisierung durch Unterschrift:

  • Seien Sie sich bewusst, dass Zahlungssysteme nach dem elektronischen Lastschriftverfahren (ELV) zwar für Sie kostengünstiger als Zahlungen mit PIN-Eingabe sind, Sie dabei aber auch ein höheres Risiko tragen. So erhalten Sie beim EC-Cash-Verfahren mit PIN-Eingabe von Ihrer Bank eine Zahlungsgarantie – beim ELV tragen Sie das Risiko von Betrug und Zahlungsausfall selbst.
  • Vergleichen Sie die Unterschrift auf dem Beleg genau mit der Signatur auf der Karte. Lassen Sie sich gegebenenfalls zusätzlich den Personalausweis zeigen. Haben Sie Zweifel an der Übereinstimmung der Unterschriften, lehnen Sie die Zahlung ab und informieren die Polizei.
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