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Neuer Schutz für Medikamente

Die Fälschungsschutzrichtlinie der Europäischen Kommission ist seit 2019 in Kraft. Seitdem müssen in allen europäischen Mitgliedstaaten neue Maßnahmen umgesetzt werden, die Patienten besser vor gefälschten Arzneimitteln schützen. Dazu gehören zum Beispiel neue Sicherheitsmerkmale auf der Verpackung von verschreibungspflichtigen Medikamenten. In Deutschland ist der Verband securPharm e. V. die Organisation für die Echtheitsprüfung von Arzneimitteln. Sie ist verantwortlich für den Betrieb des neuen Schutzsystems, mit dem die Sicherheitsmerkmale überprüft werden. Nathalie Steinhauser von securPharm erklärt, wie die neuen Sicherheitsmerkmale aussehen und warum sie für mehr Sicherheit sorgen.

Gegen Fälschungen vorgehen


Die neuen Sicherheitsmerkmale auf einen Blick

© securPharm e. V.

 

Die Fälschungsschutzrichtlinie der Europäischen Kommission ist seit 2019 in Kraft. Seitdem müssen in allen europäischen Mitgliedstaaten neue Maßnahmen umgesetzt werden, die Patienten besser vor gefälschten Arzneimitteln schützen. Dazu gehören zum Beispiel neue Sicherheitsmerkmale auf der Verpackung von verschreibungspflichtigen Medikamenten. In Deutschland ist der Verband securPharm e. V. die Organisation für die Echtheitsprüfung von Arzneimitteln. Sie ist verantwortlich für den Betrieb des neuen Schutzsystems, mit dem die Sicherheitsmerkmale überprüft werden. Nathalie Steinhauser von securPharm erklärt, wie die neuen Sicherheitsmerkmale aussehen und warum sie für mehr Sicherheit sorgen.

Mehr Schutz ist nötig

In Deutschland gibt es in der legalen Vertriebskette nur wenige Arzneimittelfälschungen. Medikamente, die in deutschen Apotheken gekauft werden, gelten in aller Regel als sicher. „Trotzdem ist jede Fälschung eine zu viel“, betont Nathalie Steinhauser, „denn Fälschungen können zum Beispiel entweder keinen oder zu wenig Wirkstoff enthalten oder durch schädliche Stoffe verunreinigt sein. Das bedeutet für Patienten ein unkalkulierbares Gesundheitsrisiko.“ Um Patienten zu schützen, wird auch in Deutschland die neue Richtlinie konsequent umgesetzt. Die beiden neuen Sicherheitsmerkmale sind eine individuelle Packungsnummer und ein Erstöffnungsschutz. Dieser kann zum Beispiel aus einem auf der Öffnung aufgeklebten Siegel bestehen oder aus einer vorgestanzten Perforation. Auf diese Weise lässt sich auf den ersten Blick erkennen, ob die Packung schon einmal geöffnet wurde, etwa um den Inhalt auszutauschen oder zu manipulieren. „Ein unauffälliges Umpacken von gefälschten Medikamenten in eine Originalverpackung wird somit deutlich erschwert“, erklärt die Expertin. Kontrollöffnungen durch eine Apotheke sind davon aber ausgenommen und werden dem Patienten erläutert.

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