Terroranschläge am Urlaubsziel
Wann kann man gebuchte Reisen kostenfrei stornieren?
Die Terrorgefahr nimmt weltweit zu
© CC Verlag
Türkei, Ägypten, Frankreich, Tunesien: Die Terroranschläge in verschiedenen Regionen der Welt verunsichern viele Menschen. Was sollte ich bei der Planung einer Urlaubsreise beachten? Wie gehe ich vor, wenn das geplante Urlaubsziel bereits Ziel eines Terroraktes geworden ist? Juliane von Behren, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern, erklärt die wichtigsten Fakten rund um Stornierungen und Umbuchungen.
Terroranschläge in der Regel keine „höhere Gewalt“
Gerade wenn der Urlaubsort erst vor kurzem Ziel eines Terroranschlags war, würden viele Reisende die Buchung lieber stornieren. Die Rechtslage dazu ist allerdings nicht eindeutig. „Die allgemeine Angst vor Terroranschlägen berechtigt nicht zur kostenlosen Kündigung eines Pauschalreisevertrags“, betont Juliane von Behren. Grundsätzlich müsse dazu nach Paragraph 651 j des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ein Fall von höherer Gewalt vorliegen – und das sei bei Terroranschlägen häufig nicht der Fall. „Es muss ein unvorhergesehenes, von außen kommendes Ereignis eigetreten sein, das die Reise erheblich gefährdet und das bei der Buchung noch nicht absehbar war, wie etwa Naturkatastrophen oder Epidemien“, erklärt die Juristin. Bei Terrorakten müsse daher immer im Einzelfall geprüft werden, ob ein Fall von höherer Gewalt vorliegt. Entscheidend ist das Ausmaß der Gefahr für den Reisenden. Nicht immer ist die gesamte Reise betroffen. Gab es in einer Region bereits mehrfach Anschläge, wird man kaum darauf abstellen können, dass das Ereignis unvorhersehbar war. Häufig würden Terroranschläge auch als allgemeines Lebensrisiko eingestuft. Bei der Beurteilung, ob ein Fall der höheren Gewalt vorliegt, können die Sicherheitshinweise und Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes eine Rolle spielen. Wird für ein Land eine Reisewarnung ausgesprochen, gehen viele Gerichte davon aus, dass eine erhebliche Gefahr für den Reisenden vorliegt. Bei gebuchten Individualreisen, wie z. B. Flugreisen, ist die Situation noch schwieriger, weil hier die Vorschriften zu den Pauschalreisen nicht greifen und somit überhaupt kein Anrecht auf eine kostenfreie Stornierung besteht. Hier kann man nur im Rahmen der Fluggastrechtverordnung Ansprüche geltend machen, wenn etwa Flüge gestrichen werden.
Reiserücktritt bei Pauschalreisen grundsätzlich möglich – gegen Gebühr
Wer von einer Pauschalreise zurücktreten möchte, hat grundsätzlich immer das Recht, dies zu tun – allerdings meist gegen Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren. „Diese Gebühren sind oft gestaffelt und erhöhen sich, je näher der Reisetermin rückt. Reisende sollten sich daher die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters genau anschauen und die zeitlichen Rücktrittsmöglichkeiten prüfen“, so von Behren. Wichtig zu wissen: Auch eine Reiserücktrittsversicherung greift nicht bei der Angst vor einem Terroranschlag. „Diese Versicherungen erstatten die Reisekosten in der Regel nur, wenn man schwer erkrankt ist oder ein Todesfall im engeren Familienkreis eingetreten ist. Auch hier sollte man vor Abschluss immer prüfen, welche Leistungen der Vertrag im Einzelnen tatsächlich umfasst.“
Weitere Infos zum Thema Medikamentensucht
Projekt „No roids inside” klärt auf und bietet Hilfe
Den Begriff „Doping“ verbinden viele Menschen ausschließlich mit dem...[mehr erfahren]
Patienten in der Krebstherapie sollten ihre Fahrtüchtigkeit individuell überprüfen
In der Krebstherapie werden verschiedene Wege beschritten, immer...[mehr erfahren]
Was Sie tun können
Negative Ereignisse wie z. B. der Tod von Angehörigen, der Verlust...[mehr erfahren]
Gefälschte Medikamente per Mausklick
Jedes zweite im Internet gekaufte Arzneimittel ist kein...[mehr erfahren]
Besonders Frauen und ältere Menschen sind betroffen
In Deutschland gibt es fast zwei Millionen Medikamentenabhängige,...[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Präventionsvideos
"Ein Bild sagt mehr als tausend Worte". Und gerade mit bewegten Bildern werden wir alle viel leichter erreicht als mit nüchternen Informationsmaterialien, die nur den Verstand ansprechen. Hier finden Sie die Präventionsvideos.
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel zum Thema Sucht
Gefährlich und unberechenbar
Sogenannte „Legal Highs“ werden als Badesalze, Lufterfrischer oder...[mehr erfahren]
Beschaffungskriminalität in einer deutschen Großstadt
Thomas Becker kämpft seit 20 Jahren präventiv und aktiv gegen Drogen....[mehr erfahren]
Cannabis, Kokain & Crystal Meth
Die verschiedenen Drogen werden aus unterschiedlichen Rohstoffen...[mehr erfahren]