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„Das habe ich nicht bestellt!“

Annette Blüm stockt der Atem, als sie den Briefkasten öffnet und schon wieder eine Rechnung für eine Internetbestellung erhält. Das ist schon die dritte Rechnung in zwei Monaten, obwohl sie keine Bestellung aufgegeben und keine Warenlieferung mit der Post erhalten hat! Sie ist kein Einzelfall. In den vergangenen Monaten sind den Verbraucherzentralen wieder viele Beschwerden über Unregelmäßigkeiten bei Warenbestellungen gemeldet worden. Durch den zunehmenden Online-Handel haben es Betrüger vermehrt darauf abgesehen, Nutzer- und Bankdaten abzufangen und sich auf Kosten anderer teure Produkte zu bestellen. Was sind die aktuellen Maschen von Bestellbetrügern? Wie sollte man sich verhalten, wenn man eine Rechnung erhält, obwohl man nichts bestellt hat? Wie können Nachbarn helfen, um Bestellbetrüger zu entlarven?

Michèle Scherer

Referentin „Digitale Welt“ bei der Verbraucherzentrale Brandenburg, © Karla Fritze

In vielen Fällen kann man nur mutmaßen

Bei Bestellbetrug stellt sich bei vielen Verbrauchern auch die Frage, welche Daten missbraucht wurden. „Haben die Betrüger ein bestimmtes Konto oder einen bestimmten Account gehackt, sollte man umgehend alle Passwörter ändern oder den Account sperren“, empfiehlt Scherer. Wenn Daten abgefangen wurden, weil womöglich Schadsoftware auf dem Rechner installiert wurde, sollte man den betroffenen Computer mit einer Sicherheitssoftware überprüfen oder einen Experten damit beauftragen. Michèle Scherer weist auch darauf hin, dass nicht hinter all diesen Rechnungen Bestellungen von Identitätsdieben stecken: „Es gibt auch Abzocker, die Rechnungen für Leistungen verschicken, die es nie gab.“

Die Verbraucherzentrale Brandenburg bietet auf ihrer Webseite weitere Informationen zum sicheren Surfen im Netz, wie etwa Tipps für sicheres digitales Bezahlen, Merkmale einer Phishing-Mail und die sichere Gestaltung von Passwörtern.

Tipps für Nachbarn

Bestellbetrüger nutzen auch zunehmend die Bereitschaft von Nachbarn aus, die Pakete für andere Bewohner anzunehmen. Michèle Scherer ist der Meinung, dass ein anfängliches Misstrauen nachvollziehbar ist, wenn man die Person, die das Paket abholt, nicht kennt. „In dem Fall sollte man sich nochmal vergewissern, indem man die Person dazu auffordert, die Abholkarte und im Zweifel auch ihren Personalausweis zu zeigen“, so die Expertin. Weil viele Menschen in Mehrfamilienhäusern in Großstädten leben, sei es natürlich schwierig, alle seine Nachbarn zu kennen und zuzuordnen. „Bei einer Paketabholung zum Beispiel in einer Post oder DHL-Filiale ist das Vorzeigen der Abholkarte und eines Ausweises beziehungsweise zusätzlich gegebenenfalls einer Vollmacht selbstverständlich. Dass Nachbarn bei einer Paketabholung auch Identitätsnachweise anfordern, ist daher eine sinnvolle Vorsichtsmaßnahme“, ergänzt sie.

Bestellbetrug verhindern

Um zu vermeiden, dass die eigenen Daten in die Hände von Dritten gelangen, rät die Verbraucherzentrale, möglichst wenige sensible Daten von sich im Internet preiszugeben und sichere Passwörter zu erstellen. Weil Abzocker auch per Phishing-Mails an die Daten ihrer Opfer gelangen, sollte man E-Mails genau überprüfen und äußerst kritisch sein, wenn persönliche Daten angegeben oder Links angeklickt werden sollen. „Am besten speichert man in seinen Online-Accounts keine direkten Zahlungsinformationen ab und kauft, wenn möglich, auf Rechnung ein. Viele Online-Shops bieten auch die Bestellung über einen Gast-Account an, sodass möglichst wenig persönliche Daten gespeichert werden“, ergänzt die Referentin der Verbraucherzentrale Brandenburg. FL (27.07.2018)

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