Das neue Prostituiertenschutzgesetz
Reichen Betriebserlaubnis, Zuverlässigkeitsprüfung und Kondompflicht aus?
Ein neues Gesetz soll Prostituierte besser vor Ausbeutung schützen
© adamico, fotolia
Im Juli 2016 hat der Bundestag ein neues Gesetz verabschiedet, das Prostituierte unter anderem besser vor unwürdigen Arbeitsbedingungen und ausbeuterischen Geschäftskonzepten schützen soll. Mit welchen Maßnahmen man dies erreichen will und wie diese einzuschätzen sind, erklärt Irma Bergknecht, Vorstandsvorsitzende bei der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes e. V.
Neu ist an dem Gesetz unter anderem, dass sich Betreiber bei den zuständigen Behörden nun zunächst eine Betriebserlaubnis einholen müssen, bevor sie ein Bordell eröffnen. Außerdem sind die Betreiber verpflichtet, sich einer Zuverlässigkeitsprüfung zu unterziehen. Das heißt, es wird geprüft, ob der- oder diejenige einschlägig vorbestraft ist. „Grundsätzlich ist das ein richtiger Schritt. Allerdings wird hier nur festgelegt, dass die Personen in den letzten fünf Jahren keine Delikte im Bereich Menschenhandel begangen haben dürfen. Daran kritisieren wir, dass es auch noch andere Bereiche gibt, in denen man nicht auffällig geworden sein sollte wie etwa Gewaltdelikte – diese werden aber nicht genannt“, erklärt Bergknecht.
Kondompflicht für Sexkäufer
Eine ebenfalls neue Regelung ist die Kondompflicht für Besucher von Bordellen und ähnlichen Einrichtungen. Das heißt: Sex ohne Kondom ist ab sofort strafbar, Sexkäufern drohen Geldbußen, wenn sie sich nicht daran halten. Die Bordelle müssen zudem auf die Kondompflicht hinweisen, Werbung für Sex ohne Kondom ist ebenfalls verboten. „Einige der neuen Regelungen wirken zum Teil symbolisch – ob wirklich Kondome benutzt werden, ist zum Beispiel schwer nachzuweisen oder zu kontrollieren“, meint die Expertin. Verboten sind zukünftig auch Formen der Prostitution, die mit der sexuellen Selbstbestimmung unvereinbar sind oder Prostituierte ausbeuten. „Darunter fallen etwa Gang-Bang-Partys, also Sex mehrerer Männer mit einer Prostituierten, oder so genannter Flatrate-Sex.“
Anmeldung und Beratungen werden zur Pflicht
Bordellbetreiber sind nun außerdem verpflichtet, besser für die Sicherheit der Prostituierten zu sorgen und gesundheitliche Beratungen durch Angebote des öffentlichen Gesundheitsdienstes oder durch Beratungsstellen jederzeit zu ermöglichen. Diese gesundheitliche Beratung wird außerdem für Prostituierte über 21 Jahren einmal im Jahr zur Pflicht. Künftig müssen sich Prostituierte zudem eine Anmeldebescheinigung von der zuständigen Behörde ausstellen lassen und dem Bordellbetreiber vorlegen. Wird eine Prostituierte ohne Anmeldung beschäftigt, macht sich der Betreiber strafbar. Irma Bergknecht: „Diese Verpflichtungen sind umstritten. Einige sagen, dass es eine Zumutung ist, die Frauen zu so etwas zu zwingen und empfinden es als Gängelung. Andere erachten es als sinnvoll, weil die Untersuchungen vor Krankheiten schützen können und die Anmeldepflicht Zwangsprostitution eindämmen soll. Aus unserer Sicht könnten die Untersuchungen Sinn machen, wenn die Frauen so einen Rückzugsraum haben, sich gesundheitlich checken lassen können und neutrale Ansprechpersonen haben.
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