Den Versicherer gleich anrufen!
So handeln Sie als Gewerbetreibender im Schadensfall
Euros, Euros, Euros...
Bei der Gewerbeversicherunggehtes um viel Geld, © creativ collection Verlag GmbH
Wenn es in einem gewerblichen Gebäude brennt oder ein Unwetter Schäden verursacht, müssen die Unternehmer schnell handeln: Es gilt Beweise zu sichern und gemeinsam mit dem Versicherer möglichst rasch die Basis für eine Ersatzleistung zu schaffen. Wir geben im Gespräch mit Experten praktische Tipps, was dabei zu beachten ist.
Was tun, wenn es im Gewerbebetrieb gebrannt hat oder ein Unwetter Fabrikhallen verwüstet hat? Der Versicherungskunde sollte den Schaden unverzüglich dem Versicherer melden. Ein Gericht legte in der Vergangenheit eine 14-Tagesfrist fest. „Bei einem Häuserbrand sollte es aber schon schneller gehen“, mahnt Christian Lübke, Pressesprecher des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Und ergänzt: „Wenn es brennt, dann sollte am besten gleich der zweite Anruf nach der Feuerwehr an den Versicherer gehen“. Dabei geht es noch nicht um formelle Nachweise oder Sachverhaltsdarstellungen. „Sie sollten einfach die Hand heben, sagen, dass etwas passiert ist!“, empfiehlt auch Michael Jander. Er ist Berater beim Bund versicherter Unternehmer (BVU) in Barbing bei Regensburg – einem Verband, der vor allem mittelständischen Unternehmern unabhängige Beratung in Versicherungsfragen bietet. Da der Versicherte zum Schadensnachweis verpflichtet ist, sollte er Fotos anfertigen. Den Schadensort muss er aber unberührt lassen, bis die Sachverständigen ihre Arbeit getan haben und die Räumlichkeiten oder das Grundstück wieder freigegeben sind.
Vorleistungen sind Verhandlungssache
Besonders bei Großschäden kann es lange dauern, bis alle Ermittlungen abgeschlossen sind. Dann kommt es auf die konkrete wirtschaftliche Situation an, ob eventuell schon vor dem Abschluss der Untersuchungen Abschlagszahlungen von Seiten der Versicherungen gezahlt werden. Christian Lübke führt folgendes Beispiel an: Eine Kühlanlage im Hinterhaus ist abgebrannt, der Unternehmer könnte aber im Vorderhaus weiterarbeiten – aber nur wenn er Geld für ein neues Kühlgerät hat. „Wenn die Sach- und Rechtslage es hergibt, etwa Brandstiftung ausgeschlossen ist, können dann Abschlagszahlungen vorab geleistet werden.“
Christian Lübke
Pressesprecher, Gesamtverband der DeutschenVersicherungswirtschaft; Pressesprecher, © GDV
Gute Vorarbeit ist entscheidend
Die Grundlage für eine schnelle Abwicklung wird aber bereits vor dem Eintritt des Schadens gelegt, betont BVU-Mann Jander: Wenn von vornherein sauber gearbeitet wurde, die richtigen Versicherungen gewählt wurden, der Versicherungsnehmer alle nötigen Informationen bereitgestellt und alle Absprachen dokumentiert hat, dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, das alles reibungslos funktioniert. „Schadensachbearbeiter müssen auch noch viele andere Schäden abwickeln“, meint Jander. „Sie haben kein Interesse an einer Verzögerung. Aber sie benötigen solide Entscheidungsgrundlagen, um sich auch selbst gegenüber ihren Vorgesetzten abzusichern.“
Sorgfältige Auswahl macht sich bezahlt
Am besten sollte man sich schon vor der Existenzgründung über die Risiken und den sinnvollen Umfang von Versicherungsschutz Gedanken machen und einen passenden Versicherer auswählen. Der BVU empfiehlt, dabei auf einige Kriterien besonders zu achten:
Ganz vorne steht die Regionalität: Kann ich auf eine Person zurückgreifen, die in meiner räumlichen Nähe wohnt? Ist der Vermittler schon lange aktiv oder macht er zumindest den glaubwürdigen Eindruck, dass er länger hier in der Region in diesem Bereich arbeiten wird? Und nicht zuletzt ist auch der menschliche Aspekt entscheidend: Komme ich mit der Person gut zurecht? Besteht eine solide, vertrauensvolle Gesprächsbasis? Schließlich kann es bei gravierenden Gebäudeschäden schnell um die unternehmerische Existenz gehen – da lohnt es sich, bei der Auswahl eines Versicherungspartners etwas mehr Zeit zu investieren.
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