Das häufigste Vergehen ist die Entsorgung von illegalem Abfall
Das häufigste Vergehen ist die Entsorgung von illegalem Abfall

Spezialisierte Staatsanwaltschaften, internationale Vernetzung

Gemeinsam gegen Umweltsünder

Umweltkriminalität gilt mittlerweile als das viertgrößte Verbrechen weltweit – nach Drogen- und Menschenhandel sowie Produktpiraterie. Das Europäische Polizeiamt Europol schätzt, dass jedes Jahr ein dreistelliger Milliarden-Betrag an illegalen Gewinnen durch Umweltkriminalität erzielt wird. Für Deutschland liegen bislang keine konkreten Zahlen vor. Doch auch hierzulande wird davon ausgegangen, dass es eine hohe Dunkelziffer gibt, da viele Umweltdelikte nicht festgestellt und zur Anzeige gebracht werden. Bei den meisten angezeigten Delikten geht es um die Entsorgung von illegalem Abfall oder der Verunreinigung von Gewässern. Nach Angaben der Bundesregierung handelt es sich dabei häufig um organisierte Kriminalität, denn es locken hohe Gewinnmargen, etwa wenn Sondermüll in der Natur entsorgt wird. Die Ermittlungsbehörden und Staatsanwaltschaften versuchen durch eine bessere Vernetzung und den Ausbau ihrer Strukturen dagegen zu halten.

In diesem Text erfahren Sie:

Abfallentsorgung im Tagebau

Anfang April 2025 führte die Polizei in NRW eine großangelegte Razzia gegen Umweltkriminalität durch. Mehr als 300 Ermittler waren im Einsatz, um mit über 50 Durchsuchungsbeschlüssen Beweise zu sichern. Laut der Dortmunder Staatsanwaltschaft stehen mittlerweile mehr als 40 Beschuldigte im Verdacht, als Teil eines organisierten kriminellen Netzwerks über einen längeren Zeitraum hinweg tonnenweise belastete Böden und Abfälle illegal entsorgt zu haben, unter anderem auch im Tagebau Garzweiler. Die Entsorgung sei danach teuer abgerechnet worden. Die Täter hätten so Millionengewinne erzielt. Im Zentrum der Ermittlungen stehen Transportunternehmer aus dem Baustoffsektor sowie Verantwortliche von Abfallentsorgungsunternehmen. „Das ist Umweltkriminalität in einem großen und organisierten Maßstab. Wir dürfen es nicht zulassen, dass hier Millionen ergaunert werden. Wir müssen das Geld auf jeden Fall wieder zurückholen“, kommentierte NRW-Justizminister Benjamin Limbach den Fall.

Um Umweltvergehen aufzuklären, bedarf es aufwändiger Messungen

Um Umweltvergehen aufzuklären, bedarf es aufwändiger Messungen

jirapong / fotolia

Spezialisierte Staatsanwälte ermitteln

Die Zentralstelle für die Verfolgung der Umweltkriminalität in Nordrhein-Westfalen (ZeUK NRW) bei der Staatsanwaltschaft Dortmund, die diesen Fall von Umweltkriminalität federführend bearbeitet, wurde vor zwei Jahren gegründet. Binnen kürzester Zeit hat sie sich zu der führenden Institution im Kampf gegen Umweltstraftaten in Deutschland und Europa entwickelt. Spezialisierte Staatsanwältinnen und Staatsanwälte verfolgen bedeutende Fälle von organisierter Kriminalität, etwa auf den Gebieten der illegalen Abfallentsorgung, Gewässerverunreinigung oder Tierquälerei. Sie arbeiten eng mit allen staatlichen Akteuren zusammen. Dazu gehören auch die Landeskriminalämter. Besondere Wirkung für die effektive Strafverfolgung hat die reibungslose Kooperation mit den Umweltbehörden, denn das Umweltstrafrecht ist auf verwaltungsrechtliche Bewertungen und Einstufungen angewiesen. Die Beweisführung umfasst technische Messungen, Probenentnahmen (Boden, Wasser, Luft), die Auswertung von Transport- und Entsorgungsunterlagen und gegebenfalls auch die forensische Analyse. Zum Einsatz kommen dabei auch spezielle Mess- und Spurensicherungswagen. Durch diese Vorarbeit entstehen Dossiers zu schweren Umweltstraftaten, die vor Gericht bestehen und zur Verurteilung der Täter führen.

Europäische Umweltgesetzgebung

Das Europäisches Parlament verabschiedete im Februar 2024 neue Vorschriften zur Umweltkriminalität. Sie enthalten eine aktualisierte Liste von Straftatbeständen, die nun auch den illegalen Holzhandel, die Erschöpfung von Wasservorräten, schwere Verstöße gegen die EU-Chemikalienvorschriften und die Meeresverschmutzung durch Schiffe umfasst. Mit Inkrafttreten dieser Richtlinie werden auch die Strafen erhöht. Umweltdelikte, die von Einzelpersonen und Vertretern von Unternehmen begangen werden, sollen je nach Dauer, Schwere oder Umkehrbarkeit der Schäden mit Freiheitsstrafen geahndet werden können. Qualifizierte Straftaten sollen mit acht Jahren Haft, Straftaten, die den Tod eines Menschen zur Folge haben, mit zehn Jahren Haft und die übrigen Straftaten mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Alle Straftäter müssen künftig den Umweltbereich, den sie geschädigt haben, wiederherstellen und Schadensersatz leisten. Außerdem drohen ihnen Geldstrafen. Die Geldstrafen für Unternehmen können je nach Art der Straftat bis zu 3 oder 5 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes betragen. Hier geht um empfindliche Strafen zwischen 24 oder 40 Millionen Euro. Deutschland plant die Umsetzung der EU-Richtlinie bis Mai 2026. Im Abfallrecht, bei der Kreislaufwirtschaft und dem Umweltstrafrecht werden die Sanktionen verschärft und umweltrechtliche Kontrollen intensiviert. Die Mitgliedstaaten können entscheiden, ob sie Straftaten verfolgen, die nicht in ihrem Hoheitsgebiet begangen wurden. Damit wird der Fokus auf grenzüberschreitende Umweltkriminalität, Handelsketten und Produktverantwortung erweitert.

Umweltschutz und Kriminalitätsbekämpfung

Das Bundesumweltministerium (BMUV) engagiert sich gemeinsam mit INTERPOL und dem World Wide Fund For Nature (WWF) für die Bekämpfung der grenzüberschreitenden internationalen Umweltkriminalität. Das Ministerium stellt dafür fünf Millionen Euro aus der Internationalen Klimaschutzinitiative zur Verfügung. Das Projekt mit einer Laufzeit von drei Jahren soll grenzüberschreitende Straftaten mit erheblichen schädlichen Auswirkungen auf Klima, Biodiversität und Umwelt aufdecken und unterbinden. Die grenzüberschreitende Kooperationen von Strafverfolgungsbehörden sowie der Schutz zivilgesellschaftlicher Organisationen bei der Aufdeckung und Verfolgung von Umweltstraftaten sollen in diesen drei Jahren gestärkt werden. Die Beteiligten wollen bei Umweltkriminalität in den Bereichen Fischerei, Waldrodung, Bergbau, Umweltverschmutzung und Wildartenhandel besser zusammenarbeiten. Die damalige Bundesumweltministerin Steffi Lemke erklärte zum Start des Projekts die Bedeutung dieser Initiative: „Die grenzüberschreitende organisierte Umweltkriminalität verschärft die planetare Dreifachkrise – Artenaussterben, Klimakrise und Vermüllung. Mir ist es daher wichtig, dass Umweltschutz und Kriminalitätsbekämpfung eng zusammenarbeiten. Kriminelle Organisationen schädigen unsere natürlichen Lebensgrundlagen erheblich: indem sie zum Beispiel vom Aussterben bedrohte Tiere töten und handeln, wichtige CO2-Speicher und Lebensräume wie Waldgebiete kahlschlagen oder Landschaften durch das illegale Ablagern von Abfall vergiften und unbewohnbar machen.“

TE (31.10.2025)

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