< Gefährlicher Phosphor an deutschen Stränden

Haushaltshilfen anmelden!

Nebenbei ein wenig als Putz- oder Gartenhilfe arbeiten, um die Haushaltskasse aufzubessern: Dagegen ist nichts einzuwenden – solang diese Beschäftigung auch offiziell angemeldet wird. Wer unangemeldet als Haushaltshilfe arbeitet oder eine solche beschäftigt, macht sich der Schwarzarbeit schuldig. Peter Konieczny von der Minijob-Zentrale in Essen erklärt, wie Arbeitnehmer und Arbeitgeber von einer Anmeldung profitieren können.

Steuerersparnis statt Schwarzarbeit


Haushaltshilfen müssen bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden

© Konstantin Yuganov

 

Nebenbei ein wenig als Putz- oder Gartenhilfe arbeiten, um die Haushaltskasse aufzubessern: Dagegen ist nichts einzuwenden – solang diese Beschäftigung auch offiziell angemeldet wird. Wer unangemeldet als Haushaltshilfe arbeitet oder eine solche beschäftigt, macht sich der Schwarzarbeit schuldig. Peter Konieczny von der Minijob-Zentrale in Essen erklärt, wie Arbeitnehmer und Arbeitgeber von einer Anmeldung profitieren können.

Welche Arbeiten müssen angemeldet werden?

Eine geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt muss immer dann angemeldet werden, wenn es sich um eine haushaltsnahe Tätigkeit handelt, die normalerweise von den Bewohnern selbst erledigt werden würde, wie zum Beispiel Putzen, Kinder betreuen oder Gartenarbeit. „Geringfügig beschäftigt“ heißt, dass Beschäftigte bei dieser Arbeit maximal 450 Euro verdienen dürfen. „Die Anmeldung erfolgt über die Minijob-Zentrale – das ist die Einzugsstelle für alle geringfügig Beschäftigten in Deutschland, egal ob im gewerblichen oder privaten Bereich“, erklärt Konieczny. Dazu müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zunächst das so genannte Haushaltsscheckformular“ ausfüllen, ein übersichtliches DIN A4-Formular, das ganz einfach heruntergeladen werden kann. Sie müssen das Formular ausfüllen und bei der Minijob-Zentrale einreichen. Nur der Arbeitgeber kann die Beschäftigung anmelden. Der Arbeitnehmer erhält aber eine Meldebestätigung, sobald er bei der Minijobzentrale registriert wurde.

Welche Beiträge muss der Arbeitgeber abführen?

Der Arbeitgeber führt monatlich für seine Haushaltshilfe einen Beitrag von 14,9 Prozent ab – das sind je fünf Prozent für Kranken- und Rentenversicherung, zwei Prozent Pauschalsteuer, 1,6 Prozent für die Unfallversicherung, ein Prozent Umlagebeitrag für eine eventuelle Krankheit des Arbeitnehmers und 0,3 Prozent für eine mögliche Schwangerschaft und den Mutterschutz. Zahlt ein Arbeitgeber seiner Putzhilfe im Monat also 100 Euro, werden 14,90 Euro an Beiträgen fällig – ein überschaubarer Betrag. Für den Arbeitgeber ist der „Umlagebeitrag“ besonders relevant. „Auch Privathaushalte müssen ihrem Arbeitnehmer im Krankheitsfall bis zu sechs Wochen den Lohn fortzahlen. Über den Umlagebeitrag bekommt der Arbeitgeber 80 Prozent der Entgeltfortzahlung von der Arbeitgeberversicherung erstattet. Bei Schwangerschaft und Mutterschutz wird die Entgeltfortzahlung sogar komplett übernommen“, erklärt der Experte.

Seite: 12weiter >>

Kurztipps

5 Tipps für...
...die Reise mit dem Flugzeug

Mit diesen Tipps sind Sie für Ihren nächsten Flug gut gerüstet:

5 Tipps für...
...den sicheren Campingurlaub

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie Ihren nächsten Urlaub mit dem...

5 Tipps für...
...sicheres Rodeln

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie im Winter eine sichere...

5 Tipps für...
...das sichere Wandern

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie auf eine Wanderung gehen möchten.

5 Tipps für...
...die sichere Fahrt mit dem E-Auto

Darauf sollten Sie am Steuer eines Elektroautos achten.

5 Tipps für...
...mehr Sicherheit auf der Skipiste

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie in der Wintersportsaison auf...

5 Tipps für...
...das Böllern an Silvester

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie an Silvester Raketen steigen...

5 Tipps für...
...unfallfreies Grillen

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie in den Sommermonaten sicher im...

5 Tipps für...
...das Baden in offenen Gewässern

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie in offenen Gewässern wie...

5 Tipps für...
...die Lagerung von Gefahrstoffen

Darauf ist zu achten, wenn Sie zuhause Gefahrstoffe aufbewahren.

5 Tipps für...
...den Brandschutz zu Hause

So verhindern Sie Brände in Haus und Wohnung.

Weitere Infos zum Thema Umwelt

Kinder- und Jugendarbeit beim THW

Das Technische Hilfswerk (THW) unterstützt die Rettungskräfte von...[mehr erfahren]

Haustiere sind keine Geschenke

Haustiere sind keine Weihnachtsgeschenke

Viele Kinder wünschen sich zu Weihnachten oder zum Geburtstag ein...[mehr erfahren]

Investitionen werden noch mehr als bisher unterstützt

Ungefähr 35 Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland entfallen...[mehr erfahren]

„Härtere Strafen sind nicht notwendig“

Sie ketten sich an Brücken und verursachen kilometerlange Staus: Um...[mehr erfahren]

Gewusst wie: Müll entsorgen

Viele Menschen wissen schlichtweg gar nicht, wie sie ihren Müll...[mehr erfahren]