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Haustiere sicher transportieren

Viele Hunde finden Autofahren toll, Katzen hingegen mögen es meist gar nicht. Für den Gesetzgeber handelt es sich beim Transport von Tieren im Pkw schlicht um Ladung, die sicher verstaut werden muss, so dass sie auch bei einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichmanövern nicht zu einer Gefahr für Fahrer und Insassen werden (§22 der StVO). Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass die Tiere im Auto sicher untergebracht sind, sonst drohen Bußgelder oder sogar Punkte in Flensburg.

Sicherungssysteme richtig einsetzen


Kann gefährlich werden: Hunde, die den Fahrtwind genießen

© Chalabala/stock.adobe.com

 

Viele Hunde finden Autofahren toll, Katzen hingegen mögen es meist gar nicht. Für den Gesetzgeber handelt es sich beim Transport von Tieren im Pkw schlicht um Ladung, die sicher verstaut werden muss, so dass sie auch bei einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichmanövern nicht zu einer Gefahr für Fahrer und Insassen werden (§22 der StVO). Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass die Tiere im Auto sicher untergebracht sind, sonst drohen Bußgelder oder sogar Punkte in Flensburg.

Verletzungsgefahr für Mensch und Tier

In vielen Filmen ist er ein Symbol für entspannte Lässigkeit. Ein Hund, der auf dem Beifahrersitz thront, den Kopf aus dem Wagenfenster gestreckt und die Ohren im Wind flatternd. In der Realität ist das keine gute Idee. Der ADAC hat bei verschiedenen Versuchsfahrten mit einem ungesicherten Hunde-Dummy nachgewiesen, dass bei Brems- oder Ausweichmanövern das Verletzungsrisiko für Hund und Fahrenden enorm ist. Ein Hund, der beispielsweise ungesichert auf dem Beifahrersitz platziert ist, kann bei einem Ausweichmanöver auf den Schoß des Fahrers fliegen und sich dort mit dem Kopf zwischen Lenkrad und Oberschenkel verkeilen – mit der Folge, dass das Auto unkontrollierbar wird. Doch auch auf anderen Plätzen im Auto, etwa auf der Rückbank oder im Kofferraum, ist das Verletzungsrisiko für ein ungesichertes Tier im Falle eines Unfalls groß, da es ungebremst im Fahrzeug herumgeschleudert werden kann. Bei einer Notbremsung kann so ein ungesicherter Hund etwa das 50-fache seines Körpergewichts erreichen und damit zu einem gefährlichen Geschoss werden. Dazu kommt, dass bei einem Unfall ein traumatisiertes und damit vielleicht aggressives Tier zu einer Gefahr für die Rettungskräfte werden kann. Der Fahrzeugführer ist laut §23 der StVO selbst dafür verantwortlich, dass „seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.“ Andernfalls drohen Bußgelder: Sind die mitgeführten Tiere nicht ausreichend gesichert, wird ein Bußgeld von 35 Euro fällig. Werden andere Verkehrsteilnehmer durch ungesicherte Ladung oder Tiere gefährdet, beträgt das Bußgeld 60 Euro. Dazu kommt ein Punkt in Flensburg. Wenn dann auch noch ein Unfall geschieht, erhöht sich das Bußgeld auf 75 Euro und ebenfalls einen Punkt in Flensburg.

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