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Baden-Württemberg sorgt für sichere Innenstädte

Besonders attraktive Innenstädte haben mit nächtlichem Lärm, Körperverletzungen durch Alkoholisierte und deren Hinterlassenschaften zu kämpfen. Der Runde Tisch „Lebenswerter öffentlicher Raum“ setzte deshalb in Baden-Württemberg eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Innenministeriums ein. Das Ergebnis: ein Bündel zumeist präventiver Maßnahmen.

Handlungsvorschläge des runden Tisches

Laut Beschlusslage des Runden Tisches „Lebenswerter öffentlicher Raum“ vom 6. Juni 2014 werden etliche Handlungsvorschläge der Arbeitsgruppe weiterverfolgt. Es sollen zum Beispiel interdisziplinäre Arbeitsgruppen geschaffen werden, die kontinuierlich vor Ort sind. Die Einhaltung bestehender Regeln soll kontrolliert und eingefordert werden. So wird es etwa vorbeugende Präsenzmaßnahmen und Kontrollen im öffentlichen Raum geben. Die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten sollen ausgeschöpft werden, wie der Erlass kommunaler Satzungen für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen, beispielsweise für Spielplätze und Grünflächen. An den Regelungen zum Alkoholverkaufsverbot wird festgehalten. Darüber hinaus sollten die identifizierten Lücken wie Warenautomaten und reine Alkoholbringdienste geschlossen werden. Gleichzeit soll es eine Flexibilisierung der Regelungen zu den Sperrzeiten geben. Es wird eine praxisorientierte Handreichung erarbeitet, in der alle durch die Arbeitsgruppe als zielführend identifizierten Maßnahmen beschrieben sind. Der Text kann wie eine Art „Werkzeugkoffer“ verwendet werden und bietet jeder Stadt auf ihre Probleme zugeschnitte Hilfestellungen und Ideen.

Die AG „Lebenswerter öffentlicher Raum“ möchte für eine angenehmere Atmosphäre in der Stadt sorgen

© Polizei Baden-Württemberg

Mit welchen konkreten Maßnahmen soll künftig für mehr Sicherheit und Lebensqualität gesorgt werden?

Grundsätzlich stellte die AG „Lebenswerter öffentlicher Raum“ fest, dass Maßnahmen zur Bewältigung alkoholbedingter Problemlagen ganz individuell auf die jeweiligen örtlichen Besonderheiten zugeschnitten sein müssen, so Kim Dunklau-Fox. Dies sollte in Abhängigkeit der regionalen Gegebenheiten, der vor Ort agierenden Szenen und weiterer lokaler Einflussfaktoren geschehen. Die Umsetzung des überwiegenden Teils der Handlungsvorschläge der AG „Lebenswerter öffentlicher Raum“ fällt in den Zuständigkeitsbereich der kommunalen Verantwortungsträger in den betroffenen Städten und Gemeinden. Zur Unterstützung wird die genannte Handreichung – der „Werkzeugkoffer“ – erstellt. „Im Sinne eines Baukastens hat diese das Ziel, den kommunalen Verantwortungsträgern und den an der Problemlösung vor Ort beteiligten Personen bewährte Handlungsmöglichkeiten darzustellen und bei einer sinnvollen Auswahl und Kombination zu unterstützen“, erklärt die Pressereferentin des Innenministeriums Baden-Württemberg. Die Berichte der Arbeitsgemeinschaft „Lebenswerter öffentlicher Raum“ gibt es hier zum Download: http://im.baden-wuerttemberg.de/de/service/publikationen/

KS (19.12.2014)

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