Chaos bei Protesten und Demos
Deutschland braucht ein einheitliches Versammlungsrecht
Die Polizei ist bei Demonstrationen stark gefordert
© jaz/stock.adobe.com
Die Proteste und Demonstrationen rund um die Corona-Beschränkungen stellen die Polizei vor große Herausforderungen. Aber auch kreative Protestformen von Umweltorganisationen wie Greenpeace sorgen immer wieder für Schlagzeilen. Doch welche Protestformen gehen rechtlich gesehen zu weit? Welche Mittel stehen der Polizei in solchen Fällen zur Verfügung? Diese und andere Fragen beantwortet Hartmut Brenneisen, Professor und Leitender Regierungsdirektor a. d. sowie ehemaliger Dekan des Fachbereichs Polizei und Vizepräsident der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung in Schleswig-Holstein.
Herr Brenneisen, wie sieht es im Bereich Demonstrationen und Protestaktionen aus – was ist erlaubt und was nicht?
Das ist nicht so einfach zu beantworten, da der Bereich des Versammlungsrechts in Deutschland sehr komplex und durch die Gesetzgeber des Bundes und der Länder sehr unterschiedlich geregelt ist. Es gibt hier zumindest zum Teil leider keine eindeutigen Rechtsgrundlagen, was die Sache für alle Beteiligten sehr schwierig macht. Grundsätzlich ist jede Art von Versammlung durch das Grundgesetz erlaubt, solange sie friedlich und ohne Waffen abläuft. Das Problem ist, dass die Versammlungsfreiheit auf der einen Seite die so genannte „Gestaltungs- und Typenfreiheit“ beinhaltet. Gemeint ist damit, dass der Veranstalter und die Teilnehmer einer Veranstaltung das Recht haben, eine Versammlung oder eine Demonstration nach ihrer eigenen Überzeugung durchzuführen und selbst zu bestimmen, wie diese inhaltlich aussehen soll. Auf der anderen Seite gilt jedoch: Das Ganze darf nicht zu einer übermäßigen Beeinträchtigung der Grundrechtspositionen anderer Menschen führen. Außerdem darf natürlich keine Straftat begangen werden. Das sind die Einschränkungen der Gestaltungs- und Typenfreiheit. Hier kommt man schnell in eine Grauzone, in der man im Einzelfall entweder zu dem Ergebnis gelangen kann, dass eine Protestaktion Teil der Gestaltungs- und Typenfreiheit ist, oder aber, dass das Ganze zu weit geht und andere Menschen übermäßig eingeschränkt werden. Es muss versucht werden, einen Grundrechtsausgleich und damit „praktische Konkordanz“ zwischen den kollidierenden Grundrechten herzustellen. Seilen sich zum Beispiel Personen im Rahmen einer Umwelt-Protestaktion von einer Autobahnbrücke ab, kommt schnell der gesamte Verkehr zum Erliegen. Das heißt: Hunderte oder sogar tausende Verkehrsteilnehmer werden beeinträchtigt und es kann zu folgenschweren Verkehrsunfällen kommen. Das wäre dann ein berechtigter Grund, die Aktion zu beenden.
Wann muss eine Veranstaltung denn angemeldet werden?
Nach dem Bundesversammlungsgesetz muss eine Veranstaltung angemeldet werden, wenn sie einen Veranstalter hat, unter freiem Himmel und nicht spontan stattfindet. Wobei man noch einmal klar herausstellen muss, dass Versammlungen lediglich anmelde-, bzw. nach den Landesgesetzen überwiegend anzeigepflichtig, nicht aber genehmigungspflichtig sind. Jede Versammlung ist kraft der Verfassung genehmigt. Ein Verstoß gegen diese Anmelde- oder Anzeigepflicht wird dabei ganz unterschiedlich bewertet. In manchen Bundesländern gilt es als Straftat, in anderen nur als Ordnungswidrigkeit.
Weitere Infos zum Thema Verkehrserziehung
Verkehrsprävention mit dem „P.A.R.T.Y.“-Projekt
Junge Menschen zwischen 18 und 24 Jahren verunglücken im...[mehr erfahren]
Praktische Tipps rund ums Flicken
Das kann schnell passieren: Du fährst über eine spitzen Gegenstand...[mehr erfahren]
Der vermeintlich sichere Weg zur Schule
Ein gewöhnlicher Montagmorgen im Herbst. Vor vielen Schulen in...[mehr erfahren]
Was man in einem Notfall tun sollte
Bei einem Verkehrsunfall kommt es auf schnelle Hilfe an. Verletzte...[mehr erfahren]
Influencer und Trendsportarten können helfen
In Deutschland besteht beim Fahrradfahren keine Helmpflicht. Laut...[mehr erfahren]
Mit Licht und Reflektoren sieht man Dich besser
Als Fahrradfahrer wirst du leicht übersehen. Doch dagegen kannst du...[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Inspektor Blaulicht von PolizeiDeinPartner.de
Inspektor Blaulicht weist Sie in diesem Präventionsportal auf grundlegende Informationen und Tipps hin. Er hilft Ihnen, Wichtiges sofort zu erkennen.
Beliebte Artikel zum Thema Verkehrserziehung
Alle 24 Minuten verunglückt ein Junge oder Mädchen
Die Zahl der Kinder, die im Straßenverkehr verletzt oder sogar...[mehr erfahren]
Bundesweit erster Kinderverkehrsgarten eröffnet
Im Straßenverkehr lauern viele Gefahren. Besonders für Kinder ist es...[mehr erfahren]
Die mehr als 100 Ensembles repräsentieren eine lange Tradition
Es gibt mediale Vermittlungsformen, die einfach zeitlos sind. Dazu...[mehr erfahren]
Mit der StVO-Novelle 2020 soll die Mobilität sicherer,...[mehr erfahren]
Sichere Routen kennen und Gefahrenstellen meiden
Sobald Kinder eingeschult werden, sind sie häufig das erste Mal...[mehr erfahren]