Dashcams im Straßenverkehr
Baden-Württemberg und Saarland: Dashcams in Streifenwagen
Wie sinnvoll der Einsatz von Dashcams sein kann, haben auch die Polizeibehörden im Saarland und in Baden-Württemberg erkannt. Seit Juni 2022 sind 100 Dashcam-Systeme im Südwesten in Streifenwagen zu finden – das Saarland folgte mit ihrem Einsatz ein Jahr später. Mit den Dashcams kann die Polizei beispielsweise die Bildung und Einhaltung der Rettungsgasse bei Staus überwachen. Auch komplexe Verkehrsverstöße wie etwa die Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmender durch illegale Kraftfahrzeug-Rennen sowie Alkohol- oder Drogenfahrten können mit der Kamera besser dokumentiert werden. Gerade bei diesen Verkehrsdelikten stehen die Polizeibeamtinnen und -beamten bislang oft vor der Herausforderung, sie beweissicher aufnehmen zu können: „Mit der neuen Ausstattung haben wir die Möglichkeit, die Betroffenen durch das Zeigen der Videos direkt und vor Ort mit ihrem Fehlverhalten zu konfrontieren. Wir versprechen uns davon eine positive und nachhaltige Verhaltensänderung“, erklärte der baden-württembergische Landespolizeidirektor Martin Feigl bei der Übergabe der ersten Dashcams an die Polizei in seinem Bundesland.
Smartphone statt Dashcam
Der Smartphone-Hersteller Google plant eine neue Anwendung, mit der man Smartphones als Dashcams nutzen kann. Man kann die Funktion so einrichten, dass die Aufnahme automatisch beginnt, sobald man das Smartphone über Bluetooth mit dem eigenen Fahrzeug verbindet. Die Kamera läuft auch bei deaktiviertem Screen weiter. Um Speicherplatz zu schonen, sollen die Videos stark komprimiert und automatisch nach drei Tagen gelöscht werden, falls man sie nicht manuell abspeichert. Um sein Smartphone als Dashcam zu nutzen, muss man es mit einer sicheren Halterung hinter der Frontscheibe anbringen. Während der Aufzeichnung soll das Smartphone voll einsatzfähig bleiben, heißt es.
In einigen Ländern besser abschalten
Wer mit einer Dashcam im Auto in den Urlaub fährt, sollte sich zuvor über die Vorschriften zur Verwendung informieren. Denn im europäischen Ausland gibt es keine einheitliche Regelung. So rät der ADAC von einer Nutzung in Belgien, Österreich, Luxemburg, der Schweiz und in Portugal ab. In Ländern wie Bosnien, Dänemark, Finnland und Frankreich ist der Gebrauch nach Angaben der jeweiligen Automobilclubs hingegen unproblematisch. Dennoch sollte man vor jedem Urlaub die Rechtslage prüfen, da sich die Situation in den einzelnen Ländern auch immer wieder ändern kann.
WL (30.06.2023)
Weitere Infos zum Thema Verkehrsicherheit im gewerblichen Straßenverkehr
Rechtfertigt der Tierschutz ein Verbot?
Pferde im Karneval haben eine lange Tradition. Doch seit 2018 in Köln...[mehr erfahren]
Polizeikontrollen sorgen für mehr Sicherheit
Die Autobahnpolizei ist unter anderem für Lkw-Kontrollen zuständig....[mehr erfahren]
Mit der StVO-Novelle 2020 soll die Mobilität sicherer,...[mehr erfahren]
Das Aufprallgewicht von Gegenständen wird oft unterschätzt
Das Sichern von Ladung ist ein wichtiges Thema, das jedoch oft nicht...[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel zum Thema Verkehrssicherheit
Hilfe bei gestohlenen Fahrrädern
Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik sind die Fahrraddiebstähle...[mehr erfahren]
Abwicklung nach dem Unfall
Nach einem Unfall stehen Betroffene vor vielen offenen Fragen: Wer...[mehr erfahren]
Wie Autofahrer reagieren sollten
Sofort anhalten oder noch bis zum nächsten Parkplatz fahren? – So...[mehr erfahren]