< „Der Bahnhof darf kein Angstraum sein!“

Audiopodcast: Soll man das Jugendstrafrecht für junge Erwachsene anwenden?

In der Stuttgarter Innenstadt randalierten etwa 200 bis 300 junge Erwachsene in der Nacht vom 21. auf den 22. Juni 2020. Deutschland war schockiert über das Ausmaß der Verwüstungen und den Hass, der den Polizistinnen und Polizisten entgegenschlug. Das Urteil gegen einen 18- und einen 19-Jährigen: Zweieinhalb Jahren Haft nach dem Jugendstrafrecht wegen besonders schwerem Landfriedensbruch. Sie hatten unter anderem Polizeifahrzeuge zertrümmert.

In der Stuttgarter Innenstadt randalierten etwa 200 bis 300 junge Erwachsene in der Nacht vom 21. auf den 22. Juni 2020. Deutschland war schockiert über das Ausmaß der Verwüstungen und den Hass, der den Polizistinnen und Polizisten entgegenschlug. Das Urteil gegen einen 18- und einen 19-Jährigen: Zweieinhalb Jahren Haft nach dem Jugendstrafrecht wegen besonders schwerem Landfriedensbruch. Sie hatten unter anderem Polizeifahrzeuge zertrümmert.

 

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